Verkehrsverstöße, bei denen Gefängnis droht
Von Annika Danner
Bei Verkehrsdelikten liegt oft ein schmaler Grad zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Durch welches Verhalten man sich im Straßenverkehr strafbar macht und wann sogar Gefängnis droht, erfahren Sie hier.
Verkehrsdelikte sind meist Ordnungswidrigkeiten, selten Straftaten
Typische Delikte: Nötigung, illegale Autorennen, Alkoholfahrten
Freiheitsstrafe nur im Ausnahmefall
Verkehrsverstöße sind meist Ordnungswidrigkeiten und enden mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot. In bestimmten Fällen gelten sie jedoch als Straftaten. Dann drohen Geldstrafen und im Ausnahmefall sogar Gefängnis – dies aber in der Regel nur im Wiederholungsfall oder bei schweren Unfallfolgen mit Schwerstverletzten oder Toten. In Puncto Führerschein droht dann die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine MPU.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Wer die Vorfahrt missachtet oder jemanden beim Überholen schneidet, begeht meistens nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, zum Beispiel bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch andere gefährdet, macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Selbst bei fahrlässiger Begehung, kann es zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kommen.
Nötigung
Wer zu dicht auffährt, bekommt in den meisten Fällen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und teilweise auch ein Fahrverbot. Kommt aber beim dichten Auffahren noch hinzu, dass man das vorausfahrende Fahrzeug mit mehrmaliger Lichthupe versucht zu einem Spurwechsel zu drängen, dann kann das eine Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches sein. Diese kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch das absichtliche Zuparken eines anderen kann Nötigung sein.
Illegales Autorennen

Wer an einem illegalen Autorennen mit mindestens zwei Fahrzeugen teilnimmt oder wer auf einer Strecke, beispielsweise auf der Autobahn, sein Fahrzeug ausfährt, der kann sich auch als Einzelraser strafbar machen. Dies gilt aber nur für denjenigen, der dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt. Für eine solche Tat sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Einer der bekanntesten Fälle ist der Fall der Ku'damm-Raser. Am 1.2.2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 km/h rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte. Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbeteiligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung eingefahren war. Dessen Fahrer verstarb am Unfallort.
So urteilte das Gericht
Seit Januar 2022 ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der unfallbeteiligte Raser wurde wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Bundesgerichtshof, Az.:4 StR 482/19). Der andere Raser wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 319/21).
Fahrlässige Körperverletzung
Wer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt, dem droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Ausgang des Verfahrens richtet sich nach dem Vorliegen eines Strafantrags, dem öffentlichen Interesse der Staatsanwaltschaft und nach der Schwere der Verletzungen. Kommt es zu einer Verurteilung, dann ist hier eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Beleidigung
Schimpft man im Straßenverkehr nicht nur leise vor sich hin, sondern ruft einem anderen laut und verständlich Schimpfwörter zu oder zeigt diesem den "Scheibenwischer", dann ist das eine Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches. Dafür gibt es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Trunkenheit im Verkehr
Wer betrunken Auto, Motorrad oder E-Scooter fährt, und zwar mit mindestens 1,1 Promille, der macht sich strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr. Dies kann eine Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Das gilt übrigens auch für Radfahrende, die mit mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden.
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Unfallflucht
Wer einen Unfall verursacht und sich vom Unfallort entfernt, obwohl er diesen bemerkt hat, ohne auf den Geschädigten zu warten oder die Polizei zu rufen, der begeht umgangssprachlich Fahrer- oder Unfallflucht. Strafbar ist das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach § 142 StGB wird diese Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wann droht bei Verkehrsstraftaten Gefängnis?

Wer sich das erste Mal strafbar macht, der kommt meistens mit einer Geldstrafe davon. Auch bei Wiederholungstätern, bleibt es zunächst oft noch bei einer Geldstrafe. Wer sich dadurch jedoch nicht von weiteren Straftaten abhalten lässt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Je nach Tat und Dauer der verhängten Freiheitsstrafe kann diese zwar zur Bewährung ausgesetzt werden. Kommt der Täter den Bewährungsauflagen nicht nach, muss er die Strafe im Gefängnis absitzen.
Handelt es sich jedoch um eine schwerwiegende Straftat und wurden dabei Menschen schwerstverletzt oder sogar getötet, oder zeigt ein Wiederholungstäter überhaupt keine Einsicht, dann bleibt oft nur die Verhängung einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. D.h. es gibt nur den Weg ins Gefängnis.
Was passiert bei Straftaten im Straßenverkehr mit dem Führerschein?
Bei Straftaten wie z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr entzieht das Strafgericht in der Regel die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist meist mindestens 1 Jahr weg. Um diesen wieder zu bekommen, muss man die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.
Doch auch wenn das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzieht, kann die Tat Auswirkungen auf den Führerschein haben. Je nach Straftat kann es zu einem Fahrverbot bis zu 6 Monaten kommen und es gibt meist 2 Punkte in Flensburg.
Wer 8 Punkte gesammelt hat, dem entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis. Auch hier ist die MPU zu bestehen, um den Führerschein zurück zu bekommen.
