ADAC Compliance

Unsere-Verantwortung Compliance
Die Beachtung von Recht und Gesetz sind für den ADAC von höchster Bedeutung© ADAC e.V.

Weil Helfen Vertrauenssache ist: Wertschätzendes Miteinander, transparente und nachvollziehbare Strukturen sowie Vertrauen sind die Basis für unser tägliches Handeln. Für den ADAC ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen sowie integres Verhalten aller ADAC Angehörigen von größter Bedeutung und ein elementarer Bestandteil der Unternehmenskultur.

Compliance ist essenziell und stellt die Grundlage unseres Handelns und unserer Entscheidungen dar. Um dies zu gewährleisten, hat der ADAC ein effizientes Compliance Management System zur Verhinderung von straf- und bußgeldbewehrten Verstößen gegen Gesetz, Recht und interne Regelungen implementiert. Denn eines ist klar – Verstöße können enormen Schaden anrichten und dies muss bestmöglich verhindert werden. Mit unserem ADAC Compliance Management System stärken wir unsere Reputation sowie das Vertrauen unserer Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner in den ADAC. Und natürlich liegt uns der Schutz unserer ADAC Angehörigen am Herzen.

Das ADAC Compliance Management System

Compliance-Tempel
© ADAC e.V.

Das ADAC Compliance Management System ist wie ein Haus aufgebaut – das Dach, welches über allem steht, ist der „Tone from the Top“ und stellt die Vorbildfunktion unserer Führungskräfte bzw. unserer Vorstände und Geschäftsführungen dar.

Unterstützt werden diese durch die ADAC Compliance Service GmbH, die die Compliance-Funktion im ADAC wahrnimmt und direkt an die (geschäftsführenden) Vorstände des ADAC e.V., der ADAC SE, der ADAC Stiftung sowie der ADAC Regionalclubs berichtet. Dezentrale Compliance Beauftragte, die in der jeweiligen ADAC Gesellschaft angesiedelt sind, helfen vor Ort dabei mit, Compliance praxistauglich umzusetzen und zu leben.

Die ADAC Versicherung AG und ihre Tochterunternehmen verfügen über eine eigene Compliance-Funktion und werden entsprechend nicht von der ADAC Compliance Service GmbH betreut, sind jedoch im Sinne von EIN ADAC in das ADAC-weite Compliance Management System eingebettet.

Das ADAC Hinweisgebersystem

Weil Helfen Vertrauenssache ist.

Ein Geschäftsmann diskutiert mit einem Kollegen
© iStock.com/shapecharge

Vertrauliche Meldewege für ADAC Angehörige, Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten oder sonstige Dritte mit Bezug zum ADAC helfen dem ADAC dabei, mögliches Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken, zu stoppen und Schaden jeglicher Natur vom ADAC abzuwenden. Denn nur wenn wir von potentiellen Verstößen erfahren, können wir anschließend umfassend untersuchen, aufklären sowie Präventionsmaßnahmen einleiten.

Hierzu stellt der ADAC sowohl internen als auch externen hinweisgebenden Personen u.a. ein standardisiertes, internetbasiertes Hinweisgeberportal zur Verfügung (das ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“*). Das ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“* ist rund um die Uhr erreichbar und ermöglicht eine Meldung sowohl unter Angabe des Namens als auch unter Wahrung der Anonymität.

Der ADAC garantiert hierbei den größtmöglichen Schutz sowohl für hinweisgebende Personen als auch Betroffene. Wir tolerieren weder Diskriminierungen, Einschüchterungen, Anfeindungen oder sonstige Arten von Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person noch, dass Druck auf diese ausgeübt wird. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung, solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist. Da Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können, bitten wir Sie, das ADAC Hinweisgebersystem mit all seinen verfügbaren Meldekanälen verantwortungsvoll zu nutzen! Bewusst wahrheitswidrige Meldungen stellen selbst einen Compliance Verstoß dar.

Eine Meldung abgeben - aber was soll da rein?

Nur wenn gesetzliche Vorschriften und interne Regelungen eingehalten werden, können wir Schaden vom ADAC, unseren Angehörigen, Geschäftspartnern und Kunden abwenden und so den nachhaltigen Erfolg des ADAC und das Fortbestehen unserer Arbeitsplätze sichern.

Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße zu relevanten Compliance-Themen melden. Hierzu gehören bspw. neben Meldungen auf mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen, wie Korruption, Betrug und Untreue, auch solche zu möglichen Menschenrechts- sowie Umweltrechtsverletzungen. Letztere können sowohl die einzelnen ADAC Gesellschaften, oder aber auch Geschäftspartner und (un)mittelbare Lieferanten der einzelnen ADAC Gesellschaften betreffen. Genaue Informationen zu den möglichen Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses im ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“*. Über dieses Portal können zudem auch potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), darauf basierende Rechtsverordnungen oder andere rechtliche Vorschriften (z.B. die EU-Marktmissbrauchsverordnung) sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens gemeldet werden.

Beachten Sie jedoch bitte, dass ein Bezug zu einem ADAC Unternehmen gegeben sein muss. Hinweise auf potentielle Verstöße von Unternehmen, die in keinem (un)mittelbaren Verhältnis zum ADAC stehen, werden ohne, dass weitere Folgemaßnahmen** ergriffen werden, direkt geschlossen.

Nach Eingang der Meldung bearbeitet die interne Meldestelle Ihre Meldung unter Beachtung aller rechtlicher Vorgaben (z.B. Vertraulichkeitsgebot, Objektivität und Schutz der hinweisgebenden Personen). Um Ihre Meldung angemessen bearbeiten zu können und entsprechende Folgemaßnahmen einleiten zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich verfassen. Bitte berücksichtigen Sie deswegen bei Ihrer Meldung die folgenden fünf W-Fragen:

Die 5 W-Fragen




Was?

Was ist passiert – bitte schildern Sie den Sachverhalt detailliert.



Wann?

Wann hat sich der Vorfall ereignet?



Wer?

Um wen geht es konkret? Wer war beteiligt bzw. ist betroffen?



Wo?

Wo hat sich der Vorfall ereignet?



Wie?

Wie oft ist es passiert und wie lässt sich der Verstoß belegen?



Bitte achten Sie bei Ihrer Darstellung darauf, dass diese so verfasst ist, dass auch fachfremde Personen sie nachvollziehen können. Zudem ist es von unserer Seite aus hilfreich, wenn Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen und wir in einen Austausch gehen können. Auch dies ist anonym möglich, indem Sie einen Postkasten im ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“* bei gleichzeitiger anonymer Abgabe der Meldung einrichten und dadurch eine anonyme Kontaktmöglichkeit schaffen.

Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte

Das Verfahren rund um Meldungen von möglichen Verstößen zu den Themen Menschenrechte und Umweltrechte entlang der Lieferkette können Sie der folgenden Verfahrensordnung entnehmen.

Informationen über privates Fehlverhalten

Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten, bei dem kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit ersichtlich ist, von der internen Meldestelle nicht bearbeitet werden. Derartige Meldungen werden direkt geschlossen.

Beschwerden zur Leistungserbringung

Bitte beachten Sie, dass Fragen zu ADAC Produkten und Feedback bzw. Beschwerden über die Leistungserbringung des ADAC über das ADAC Hinweisgebersystem nicht bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.adac.de/lob-kritik

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die interne Meldestelle Mitglieder- bzw. Kundenanliegen nicht annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten wird. Derartige Meldungen werden direkt geschlossen.

Eine Meldung abgeben – aber wo?

Der ADAC e.V., die ADAC SE, die ADAC Stiftung sowie eine Vielzahl von ADAC Regionalclubs und ihre jeweiligen mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften haben jeweils die ADAC Compliance Service GmbH als unabhängigen und fachkundigen Dienstleister mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes betraut.

Die entsprechenden ADAC Gesellschaften finden Sie hier aufgelistet:

Übersicht ADAC Gesellschaften
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Bitte beachten Sie hierbei, dass einige ADAC Gesellschaften ihre interne Meldestelle samt interner Meldekanäle anderweitig organisiert haben. Informationen hierzu finden Sie weiter unten, nach den Meldekanälen der ADAC Compliance Service GmbH.

Meldekanäle

Für konkrete und begründete Meldungen zu möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen oder bei Vermutung solcher, können Sie die interne Meldestelle über die nachfolgenden Meldekanäle erreichen:

Meldekanäle der internen Meldestelle ADAC Compliance Service GmbH




Über das internetbasierte ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“

https://www.bkms-system.net/ADAC


Um bei Abgabe einer Meldung keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zu ermöglichen, empfiehlt der ADAC ein privates oder öffentliches Endgerät zu verwenden und sich nicht im Netzwerk des Arbeitgebers zu befinden.



per E-Mail

tell-me@adac.de



per Brief

ADAC Compliance Service GmbH

Interne Meldestelle

Hansastraße 19

80686 München



persönlich

Nach individueller Terminabsprache



Haben Sie Fragen zum ADAC Hinweisgebersystem?

English version

*Durch Anklicken des Links werden Sie auf die Webseite unseres Partners weitergeleitet, der für deren Inhalte verantwortlich ist.

**Bei dem Wort "Folgemaßnahmen" handelt es sich um einen feststehenden juristischen Begriff aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Folgemaßnahmen meint hierbei die Überprüfung des Hinweises auf Plausibilität und die Durchführung von Maßnahmen zur Untersuchung des Sachverhaltes.