Einspeisevergütung 2026: Aktuelle EEG-Förderung für PV-Anlagen

• Lesezeit: 6 Min.

Von André Gieße

Feedback

Solaranlage auf dem Dach eines Hauses
Je nach Einspeisevergütung erhalten Besitzer von PV-Anlagen jährlich Hunderte Euro staatliche Förderung© stock.adobe.com

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte EEG-Förderung für Strom, der aus PV-Anlagen ins öffentliche Netz fließt. Wie hoch sie 2026 ist und was sich 2027 ändern könnte.

  • EEG-Fördersätze hängen von PV-Leistung, Startdatum und Einspeiseart ab

  • Bei negativem Börsenstrompreis erhalten Neuanlagenbesitzer kein Geld mehr

  • Bund will Einspeisevergütung 2027 für neue PV-Anlagen bis 25 kWp abschaffen

Wie lange gibt es noch Einspeisevergütung für PV?

Innerhalb der Bundesregierung wird zwar aktuell über ihr Ende diskutiert, noch gilt aber: Wer seinen selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält dafür vom Staat eine Vergütung. Für jede Kilowattstunde gibt es 20 Jahre lang einen festen Geldbetrag. Wegen des Photovoltaik-Booms und weil bei immer mehr älteren PV-Anlagen die Einspeisevergütung ausläuft, haben sich einige Regeln geändert. Weitere Reformen und Kürzungen sollen Anfang 2027 folgen.

Denn nach eigenen Angaben will das Bundeswirtschaftsministerium die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen abschaffen. Diese sollen stattdessen an der Direktvermarktung von Solarstrom teilnehmen. Der Verkauf der PV-Überschüsse ist jedoch komplizierter. Eigenverbrauch wird deshalb wichtiger. Was geplant ist und wer davon betroffen sein wird, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wird die fixe Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will die fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp installierter Leistung aus Kostengründen streichen. Private Solaranlagen würden sich ohne Förderung rechnen, so ihre Begründung. Die Vergütung von Ökostrom kostet jedes Jahr viele Milliarden. Ein zunehmendes Problem ist auch, dass die Einspeisung oft zu Zeiten erfolgt, in denen ohnehin schon viel Strom aus Wind und Sonne im Netz vorhanden ist.

Die künftige Solarförderung soll system- und marktorientiert erfolgen. Neue PV-Anlagen bis 25 kWp sollen an der Direktvermarktung teilnehmen, die weniger lukrativ und komplizierter ist. Das bedeutet, es gibt nicht mehr pauschal Geld für PV-Überschüsse. Stattdessen muss man sie mithilfe eines Dienstleisters an der Strombörse verkaufen. Zudem dürfen Besitzer kleinerer PV-Anlagen nur noch die Hälfte ihres Stroms ins Netz einspeisen. Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger.

Für all das ist dieses Jahr eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplant. Auch aus europarechtlichen Gründen ist eine Neuregelung ab 2027 nötig. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen will Reiche nichts ändern.

Wie bekommt man EEG-Förderung für PV-Strom?

Ein Einfamilienhausdach voll mit Solarpanelen
Für Solaranlagen mit Netzanschluss gibt es die Einspeisevergütung© Shutterstock/MAXSHOT.PL

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die gesetzlich festgeschriebene EEG-Förderung kann jeder bekommen, der Strom aus einer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist und einen separaten Stromzähler bzw. einen Zweirichtungszähler nutzt, um die Stromeinspeisung zu erfassen. Die regional zuständigen Netzbetreiber müssen den überschüssigen Solarstrom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und finanziell vergüten.

Dafür ist ein Antrag beim Netzbetreiber notwendig. Ortsfeste PV-Anlagen mit Netzanschluss müssen zuvor im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur.

2023 ist das EEG reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten. Die Fördersätze sinken seit 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Bei der Einspeisevergütung wird zudem unterschieden, ob PV-Betreiber ihren Strom vollständig oder nur teilweise ins Netz einspeisen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Seit 1. Februar 2026 beträgt die gesetzliche Einspeisevergütung 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung. Bei neuen PV-Anlagen mit 10 bis 40 kWp Leistung sind es 6,73 ct/kWh bei Teileinspeisung und 10,35 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Die EEG-Fördersätze werden immer von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben und sind je nach Datum der Inbetriebnahme, Photovoltaik-Leistung und Art der Einspeisung unterschiedlich hoch. Nach Beantragung gelten sie 20 Jahre lang. Die Leistungsanteile bis 10 kWp und ab 10 kWp werden bei der Vergütung des eingespeisten Solarstroms anteilig berücksichtigt.

Hier eine Beispielrechnung für die Einspeisevergütung bei einer PV-Anlage mit 15 kWp, wo der Solarstrom teils im Haushalt verbraucht wird und teils ins Netz fließt: Für die ersten 10 kWp gibt es 7,78 Cent pro Kilowattstunde, für die verbleibenden 5 kWp sind es 6,73 Cent je Kilowattstunde. Die durchschnittliche Einspeisevergütung liegt in diesem Fall bei 7,43 Cent pro Kilowattstunde.

Tabelle: Einspeisevergütung vom 1. Februar bis 31. Juli 2026

Maximale AnlagenleistungVergütungssatz TeileinspeisungVergütungssatz Volleinspeisung

0–10 kWp

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

10–40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

40–100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur; EEG‑Fördersätze für Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026

Die nächste Reduzierung der PV-Einspeisevergütung ist ab dem 1. August 2026 vorgesehen.

ADAC Solar
Anzeige

Berechnen Sie Ihr Solarpotential

Wählen Sie Ihren Haustyp aus:

Anzeige

    Gibt es Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?

    Seit 25. Februar 2025 gelten für Betreiber neuer PV‑Anlagen zusätzliche Regeln: Während die Strombörsenpreise negativ sind, gibt es gemäß Solarspitzengesetz keine Einspeisevergütung mehr. Die nicht vergüteten Zeiträume werden jedoch an das Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt. Im Jahr 2025 gab es fast 575 Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse.

    Das soll Netzüberlastungen vermeiden und den angespannten Bundeshaushalt entlasten, aus dem die EEG-Förderung finanziert wird. Abgesehen von der gesetzlichen Änderung bei Überproduktion von erneuerbaren Energien gibt es weiterhin garantierte Vergütung für eingespeisten Strom. Als Anreiz für den freiwilligen Wechsel zu dem neuen Vergütungssystem können Betreiber von schon bestehenden Photovoltaik-Anlagen seither sogar 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde bekommen.

    Seit 25. Februar 2025 ist außerdem gesetzlich geregelt, dass neue PV-Anlagen (2–100 kWp) ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) nur maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Diese Maßnahme soll das Stromnetz stabilisieren. Sie gilt, bis ein Smart Meter und eine Steuerbox im Haus installiert sind, die Netzbetreibern bei Überlastung eine Fernsteuerung ermöglichen. Balkonkraftwerke sind von den Neuregelungen nicht betroffen.

    Tipps und Infos rund ums Wohnen und Haus. Kostenlos vom ADAC

    Gibt es Einspeisevergütung für gespeicherten PV-Strom?

    EEG-Förderung gibt es künftig auch bei jeder Art von Speichernutzung: Wer eigenen PV-Strom zusammen mit normalem Haushaltsstrom speichert und später wieder ins Netz einspeist, soll für einen bestimmten Anteil eine Vergütung erhalten. Beim Mischspeichern von "Grünstrom" und "Graustrom" kann man zwischen einer Abgrenzungs- und einer Pauschaloption wählen.

    Für die praktische Umsetzung der flexibleren Speichernutzung muss die Bundesnetzagentur noch Regeln formulieren. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass PV-Anlage und -Speicher in der Direktvermarktung betrieben werden und nicht in der staatlichen Einspeisevergütung. Pauschal werden maximal 500 kWh pro kWp PV-Leistung pro Jahr mit der EEG-Marktprämie vergütet.

    Gibt es Einspeisevergütung für PV nach 20 Jahren?

    Nach 20 Jahren haben Betreiber älterer Photovoltaik-Anlagen keinen Anspruch mehr auf eine garantierte EEG-Förderung. Wer eine Ü20-PV-Anlage betreibt, die noch sicher funktioniert und leistungsfähig ist, darf seinen Strom zwar weiter ins Netz einspeisen. Es gibt aber weniger Geld als bei der vorherigen Einspeisevergütung und keinen Fixbetrag mehr für mehrere Jahre. Wer deshalb von der Voll- auf eine Teileinspeisung umstellen will, muss seinen Netzbetreiber informieren.

    Die Vergütung für ausgeförderte Altanlagen, die der jeweilige Netzbetreiber zahlt, richtet sich nach dem Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Für 2025 betrug dieser 4,51 ct/kWh. Es gibt maximal 10 Cent je Kilowatt­stunde. Davon gehen noch Vermarktungskosten des Netzbetreibers ab, derzeit 0,23 ct/kWh, – nutzt der Haushalt einen Smart Meter, nur die Hälfte.

    Die Umstellung von Volleinspeisung auf teilweisen Eigenverbrauch ist oft mit Kosten verbunden, weil eine Elektrofachkraft etwas am heimischen Stromkreis beziehungsweise Zählerschrank ändern muss. Die Anschlussregelung zur Einspeisevergütung beim Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen ist mit dem Solarpaket I verlängert worden und gilt bis zum Jahresende 2032.

    Werbehinweis

    Bei Klick auf die mit Einkaufswagensymbol gekennzeichneten Links verlassen Sie den Bereich des ADAC e.V. und gelangen auf kommerzielle Websiten der ADAC SE oder mit dieser verbundener Tochter- und Beteiligungsunternehmen (im Folgenden ADAC SE-Unternehmen genannt).