Fahrradstraßen und -zonen: Diese Regeln gelten

Immer häufiger ist das Schild "Fahrradstraße" in deutschen Städten zu sehen. Was Radfahrer und Autofahrer hier beachten müssen.
In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren
Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
In Fahrradstraßen und Fahrradzonen hat der Radverkehr Vorrang. Hier gelten besondere Regeln.
So wird eine Fahrradstraße beschildert

Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen.
Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße.
Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner, wenn durch das Zusatzzeichen "Anwohner frei" der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird.
Diese Regeln der StVO gelten
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.
Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.
Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.
In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
Fahrradzonen: Diese Vorschriften gelten

In Fahrradzonen gelten dieselben Regeln wie in Fahrradstraßen, nur ausgedehnt auf eine gesamte Zone. Vorreiterin ist die Stadt Bremen, wo sich die neu geschaffene Fahrradzone in der Alten Neustadt über 12 Straßen und rund 2,5 Kilometer Straßenraum erstreckt. Realisiert ist eine Fahrradzone auch in Oberesslingen, in der Planungs- oder Diskussionsphase sind solche u.a. in Gütersloh und Krefeld.
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