Mit dem Fahrzeug in Italien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Italien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Italien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Italien?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Italien?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Italien?

  • Gibt es in Italien Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Italien Vignetten- oder Mautkosten an?

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Tempolimits

Im Trentino gilt für alle Fahrzeuge auf einigen Berg- und Passstraßen 60 km/h. Diese Regelung findet keine Anwendung dort, wo bereits eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Innerorts
50 km/h
Außerorts
90 km/h
Schnellstraßen
3
110 km/h
Autobahnen
4
130 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts
50 km/h
Außerorts
90 km/h
Schnellstraßen
3
110 km/h
Autobahnen
4
130 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts
1
50 km/h
Außerorts
1
90 km/h
Schnellstraßen
13
110 km/h
Autobahnen
14
130 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts
2
50 km/h
Außerorts
2
80 km/h
Schnellstraßen
23
80 km/h
Autobahnen
24
100 km/h
2 · 3,5 - 7,5 t zGG
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts
50 km/h
Außerorts
70 km/h
Schnellstraßen
3
70 km/h
Autobahnen
4
80 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

Camping

Länge
Breite
Höhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)
12 m
2.55 m
4 m
Gespann (gesamt)
18.75 m
2.55 m
4 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Erteilt werden kann diese von 360 Payment Solutions S.p.A.  oder ANAS .

In Italien ist das Freie Campen grundsätzlich untersagt. Besonders streng kontrolliert wird es in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie an Stränden und beliebten Küstenabschnitten. Beim Campen auf privatem Grundstück sollte immer die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. In einigen Regionen gelten Ausnahmeregelungen fürs Biwakieren mit Zelt. Entsprechende Informationen sollten vor Ort bei der jeweils zuständigen Kommune eingeholt werden. 

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind sowie für Berufskraftfahrer und Busfahrer.

Linienbusse haben immer Vorfahrt.

Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt im Kreisverkehr "rechts vor links", sofern die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist (z.B. Vorfahrt achten). Der Verkehr im Kreisverkehr hat also nicht immer automatisch Vorfahrt, sondern muss den einfahrenden Verkehr beachten und ggf. Vorfahrt geben.

Parkplätze in den großen Städten sind farblich markiert:

  • Schwarz-gelbe Bordsteinmarkierungen bedeuten absolutes Parkverbot.
  • Blaue Linien weisen im Regelfall (ggf. auf bestimmte Zeiten beschränkte) gebührenpflichtige Parkplätze aus.
  • Gelbe Linien zeigen reservierte Parkplätze an (z.B. Taxis, Busse, Anlieger). Wer hier parken will, benötigt im Regelfall eine besondere Genehmigung.
  • Weiße Linien zeigen kostenlose Parkplätze an. Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.

Generell sind zusätzlich Beschilderungen zu beachten. Parkplätze mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge können nur für den Zeitraum belegt werden, der auch zum Laden erforderlich ist; Verstöße werden geahndet.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Einen Überblick bietet der FIA-Leitfaden .

Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Mopeds und Motorräder auch innerorts.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Untersagt ist die Verwendung von Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte, die dazu führen, dass man die Hände vom Lenkrad nehmen muss.

Wer dagegen verstößt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen. Betroffen sind davon auch ausländische Autofahrer.

Kinder unter 150 cm Körpergröße dürfen ausschließlich in geeigneten Kindersitzen befördert werden, Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich nur auf dem Rücksitz.

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. bei Panne oder Unfall) das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält, muss eine Warnweste tragen.

Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerorts generell eine Warnweste oder ähnlich reflektierende Kleidung tragen.

Über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung ist mit einer rot-weiß schraffierten, reflektierenden, typengenehmigten Warntafel (50 x 50 cm) zu kennzeichnen; reicht die Ladung über die gesamte Fahrzeugbreite, sind zwei Tafeln jeweils an den seitlichen Enden der Ladung erforderlich. Auch bei Fahrrad-Heckträgern mit eigener Beleuchtung und einem Wechselkennzeichen muss eine Warntafel angebracht sein.

Zur Seite darf Ladung maximal 30 cm, schwer erkennbare Ladung dagegen generell nicht überstehen. Nach vorne darf Ladung ebenfalls nicht überstehen.

Winterreifen

In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen (M+S Kennzeichnung) zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Behörden; an den jeweiligen Straßen wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifen-/ Winterausrüstungsregelung und auch über eventuell geltende Winterfahrverbote (siehe Zufahrtsbeschränkungen) erkundigen.

In ganz Südtirol inklusive der Brennerautobahn A 22 besteht vom 15. November bis zum 15. April Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen: Die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden (bzw. andere für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen). Lediglich auf den Straßen der Provinz Bozen außerhalb des Stadtgebietes von Bozen besteht die Winterausrüstungspflicht nur bei winterlichen Verhältnissen. Für Krafträder gilt bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.

Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterausrüstungspflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

Winterreifen in den Sommermonaten

Winter- und Ganzjahresreifen dürfen in den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) nur gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht.

Infos, wo der Geschwindigkeitsindex zu finden ist: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifenverbot-italien/

Schneeketten und Spikes

Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.

Zur Verwendung von Spikes gibt es lokale Regelungen im Fall von Schnee und Eis. Spikes sind dann auf allen Rädern (auch von Anhängern) zu montieren. Ein Spritzschutz für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Mautstellen

Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich sind verboten.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen und Beschlagnahme des Gerätes.

Rauchverbot

Es gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Dashcam

Dashcams sind erlaubt. Sie müssen leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden.

Annäherung an Zebrastreifen

Autofahrer müssen langsam an Zebrastreifen heranfahren und anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe vom Zebrastreifen befinden.

Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 tragen (Zeichen im Helm: E innerhalb eines Kreises und Prüfnummer, z.B. 3). Bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Fahrzeugs bis zu einem Monat.

Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.

Es ist verboten, Abfälle oder Gegenstände aus einem fahrenden oder geparkten Fahrzeug zu werfen. Es können hohe Bußgelder verhängt werden.

Allgemein sind die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, erheblich höher als in Deutschland.

In Italien sind rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen. Bei den meisten Bußgeldern wird bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen ein Nachlass von 30% gewährt.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Unfälle mit Personenschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Liegen Sachschäden vor, ist zusätzlich die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.