Hotel wegen Schnee und Eis nicht erreichbar: Das sind Ihre Rechte

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ein Auto fährt Nachts auf verschneiter Strasse
Wenn der Urlaubsort wegen winterlicher Straßenverhältnisse nicht erreichbar ist© imago/Action Pictures

Schneechaos, Eisglätte und Lawinengefahr: Das sind Ihre Rechte, wenn die Anreise zum Hotel unmöglich ist oder Sie am Urlaubsort festsitzen. ADAC Juristinnen und Juristen klären auf.

  • Urlaubsort nicht erreichbar: Pauschalurlauber können vor Anreise stornieren

  • Heimreise nicht möglich: Reiseveranstalter zahlt zusätzliche Übernachtungskosten

  • Flug gestrichen, Flughafen gesperrt, Zug verspätet: Wann Sie Geld zurückbekommen

Anreise unmöglich: Geld zurück

Kann man wegen Schneechaos oder Lawinengefahr kostenlos zurücktreten? Und wer trägt die Kosten für zusätzliche Übernachtungen? Das hängt von Ihrem Reisevertrag ab:

  • Sie können eine Pauschalreise wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände kündigen, wenn die Anreise wegen verschneiter Straßen oder Lawinengefahr nicht möglich ist. Brechen Sie die Reise deshalb ab, müssen Sie die Leistungen bezahlen, die Sie schon in Anspruch genommen haben. Den restlichen Reisepreis muss Ihnen der Reiseveranstalter erstatten.

  • Auch der Reiseveranstalter kann die Pauschalreise vor Beginn wegen extremer Wetterverhältnisse kündigen. Wieder gilt: Haben Sie schon etwas für die Reise bezahlt, bekommen Sie es zurück.

  • Haben Sie die Unterkunft direkt gebucht und können Sie sie nicht erreichen, müssen Sie dem Hotelier/Vermieter weder Zimmerpreis noch Stornokosten zahlen. Das gilt aber nur, wenn zum Beispiel das Hotel eingeschneit ist. Können Sie wegen zu viel Schnee nicht von zu Hause weg, können Sie nicht kostenfrei stornieren, denn die Anreise ist Ihr eigenes Risiko.

Lawinengefahr: Abreise unmöglich

Hier geht nichts mehr: Straßensperre in Österreich nach tagelangem Schneefall© imago images/Eibner Europa

Bei einer Pauschalreise muss Ihnen der Reiseveranstalter bis zu drei Übernachtungen und zusätzliche Kosten für die Heimfahrt zahlen, wenn die Heimreise unmöglich ist und sich der Hotelaufenthalt deshalb verlängert. Mehr als drei Nächte bezahlen muss er nur bei Schwangeren, unbegleiteten Minderjährigen, Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen, die besondere medizinische Betreuung brauchen.

Haben Sie die Unterkunft individuell gebucht, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten. Sie müssen mit dem Hotelier/Vermieter eine Lösung aushandeln oder auf seine Kulanz hoffen.

Kann man sich ausfliegen lassen?

Der Reiseveranstalter muss Urlauber und Urlauberinnen, die eingeschneit sind und im Urlaubsort festsitzen, nicht mit dem Hubschrauber ausfliegen lassen.

Seilbahn und Lifte geschlossen

Das gilt, wenn Lifte und Seilbahnen wegen zu viel Schnee oder Lawinengefahr im Skigebiet geschlossen bleiben:

  • Individuell reisende Skiurlauber und Skiurlauberinnen bekommen die Kosten für den Skipass nicht erstattet.

  • Ist die Ski-Karte Teil einer Pauschalreise, können Sie den Reisepreis anteilig mindern.

Flugausfall wegen Eis und Schnee

Die Airline und Ihr Reiseveranstalter müssen Sie über den aktuellen Status des Fluges und Ihre Rechte informieren, wenn der Flugplan wegen starken Schneefalls oder Eis durcheinander gerät.

Wird der Flughafen komplett gesperrt, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten, wenn wegen des Schneechaos Flüge gestrichen werden müssen. Sie kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Etwas anderes gilt, wenn die Airline zum Beispiel versäumt hat, das Flugzeug rechtzeitig zu enteisen.

Zugausfall wegen Schneechaos

Sie können auf einen anderen Zug ausweichen, wenn Ihr Zug wegen des Schneechaos ausfällt. Sollte es Probleme geben, weil Sie ein zuggebundenes Ticket haben, sollten Sie das Zugpersonal auf die Fahrgastrechte für Bahnreisende hinweisen.

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Aktuelle Verkehrslage: Infos beim ADAC

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