Maut in Polen

In Polen gibt es keine klassische Vignette wie in anderen Ländern, sondern eine streckenbezogene Maut, die auf bestimmten Autobahnabschnitten verpflichtend ist.

Mautsystem in Polen für PKW und Motorräder

Für Fahrzeuge bis zu 3,5 t werden Gebühren nur auf privat betriebenen Autobahnabschnitten erhoben ( A1 und Teilstücke der A2 und A4). Die Maut wird nach der gefahrenen Strecke berechnet und kann an Zahlstationen (bar/Kreditkarte) oder elektronisch bezahlt werden.

Mautsystem für schwere Wohnmobile und Gespanne

Fahrzeuge über 3,5 t zahlen auf allen Autobahnabschnitten, Schnellstraßen und vielen Bundesstraßen Maut. Abgerechnet wird je nach Strecke an Mautstationen oder elektronisch über das e-TOLL-System.

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Allgemeine Informationen

Mautpflichtig für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG sind die privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen, die sogenannten Konzessionsautobahnen. Auf öffentlich finanzierten Autobahnen fahren sie mautfrei.

Für Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 t zGG besteht Mautpflicht sowohl auf privat als auch auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnell- und Bundesstraßen.

  • Bestimmungen für Motorräder: Motorräder mit Anhänger werden höher eingestuft.
  • Bestimmungen für Gespanne: Gespanne mit Zugfahrzeugen mit Zwillingsreifen werden auf privat finanzierten Strecken höher eingestuft. Gespanne (Zugfahrzeug+Anhänger) über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.
  • Bestimmungen für Wohnmobile: Fahrzeuge mit Zwillingsreifen und/oder Doppelachse (werden wie zwei Achsen gezählt) werden auf privat finanzierten Strecken höher eingestuft. Wohnmobile über 3,5 t müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-Erhebungssystem von e-TOLL nutzen. Zusätzliche Strecken sind mautpflichtig.

Auf privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen werden Fahrzeuge in fünf Kategorien eingeteilt:

Kategorie 5
Fahrzeuge außerhalb der Kategorie 1-4
Kategorie 1
Fahrzeuge mit zwei Achsen, Motorräder (Kategorie 1a)
Kategorie 2
Fahrzeuge mit zwei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen, Motorräder mit Anhänger
Kategorie 3
Fahrzeuge mit zwei Achsen und Zwillingsreifen mit Anhänger, Fahrzeuge mit drei Achsen
Kategorie 4
Fahrzeuge mit drei Achsen mit Anhänger, Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen

Allgemeine Hinweise

Folgende privatwirtschaftlich finanzierte Autobahnabschnitte sind für Fahrzeuge bis 3,5 t mautpflichtig:

  • A1, Abschnitt Gdańsk–Toruń 
  • A2, Abschnitt Świecko–Konin (ab der Grenze zu Deutschland in Richtung Osten bis zur Anschlussstelle Konin Modła)
  • A4, Abschnitt Katowice–Kraków

Bezahlung

Auf den privatwirtschaftlich finanzierten Strecken der A1, A2 und A4 wird die Maut an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte (Maestro und V Pay) bezahlt. Euro werden nur in Scheinen angenommen, das Wechselgeld wird in Zloty zurückgegeben.

Eine automatische Mautbezahlung ohne Anzuhalten ist möglich. Dafür gibt es auf der A1 das Zahlungssystem AmberGo mittels Kennzeichenregistrierung, für die A4 ist das Sendegerät A4Go erhältlich. Außerdem kann teilweise per App und Kennzeichenregistrierung ("Videotolling ") bezahlt werden.

Allgemeine Informationen

Mautpflicht besteht für Fahrzeuge über 3,5 t sowohl auf privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen (siehe oben) als auch auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnell- und Bundesstraßen.

Auf den privatwirtschaftlich finanzierten Strecken wird die Maut für Fahrzeuge über 3,5 t an Mautstationen bar oder mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt.

Auf öffentlich finanzierten Strecken funktioniert die Bezahlung ausschließlich elektronisch über das System e-TOLL . Das Fahrzeug muss bei e-TOLL registriert werden (online oder vor Ort möglich). Die Abrechnung erfolgt per App e-TOLL PL, Sendegerät (OBU) oder externem Ortungsgerät (ZSL), das in das Fahrzeug eingebaut ist.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Straßenkategorie, zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und der Euro-Emissionsklasse. Ein Mautkalkulator hilft bei der Ermittlung der zu zahlenden Summe.

Karte der mautpflichtigen Strecken

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In Warszawa (Warschau) wurde 2024 eine Umweltzone eingeführt, in Kraków (Krakau) 2026. Weitere Städte wie z.B. Wrocław (Breslau) sollen folgen. Die Zonen werden "Strefa Czystego Transportu" (SCT, "Saubere Transportzonen") genannt und sind beschildert.

Das Wichtigste in Kürze

In der Umweltzone in Krakau gelten Zufahrtsbeschränkungen für ältere Benzin- und Dieselfahrzeuge. Eine Fahrzeugregistrierung ist erforderlich.

Gebiet

Teile der Krakauer Innenstadt bilden die Umweltzone (SCT).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen nach Einführung der Umweltzone:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 4 (oder Erstzulassung in der Regel ab 2005) und Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro 6 (oder Erstzulassung in der Regel ab 2014).

Registrierung

Nicht in Polen zugelassene Fahrzeuge müssen im SCT-System registriert werden, selbst wenn sie die erforderlichen Standards erfüllen. Fahrzeuge, die die Abgasnormen nicht erfüllen, dürfen gegen Bezahlung einer Gebühr einfahren.

Allgemeine Informationen zur SCT

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Das Wichtigste in Kürze

In der Umweltzone in Warschau gelten Zufahrtsbeschränkungen für ältere Benzin- und Dieselfahrzeuge. Eine Fahrzeugregistrierung ist nicht erforderlich. 

Gebiet

Teile der Warschauer Innenstadt bilden die Umweltzone (SCT).

Informationen zur SCT und Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-4

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 3 (Erstzulassung in der Regel ab 2000) und Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro 5 (Erstzulassung in der Regel ab 2009). Motorräder sind von der Umweltzone nicht betroffen. Die verschärften Anforderungen gelten seit Januar 2026.

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

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