Sorge wegen Kerosin-Knappheit: Was das für den Urlaub bedeutet

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Von Sabrina Doschek

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Ein Flieger am Flughafen und ein LKW mit Kerosin
Weniger Flüge wegen teurem Kerosin? Airlines prüfen Einschnitte im Angebot© imago images/Sven Simon

Der Irankrieg sorgt auch in Deutschland für Unruhe: Nach steigenden Spritpreisen wächst nun die Sorge wegen eines Mangels an Kerosin – mit möglichen Folgen für den Flugverkehr im Sommer.

  • Update: Flughafenverband fordert Aussetzung der Luftverkehrsteuer

  • Lufthansa streicht 20.000 Flüge

  • Ihre Rechte bei Flugausfall

Die Internationale Energieagentur (IEA) warnte am Freitag, 17. April, dass mehrere europäische Länder in den kommenden sechs Wochen mit einer beginnenden Kerosin-Knappheit zu rechnen haben.

Kerosinmangel: Bundesregierung sieht keine akute Gefahr

Als Folge des Irankriegs könnte Flugbenzin spätestens im Sommer knapp werden. Die Bundesregierung sieht derzeit zwar keine akute Gefahr für die Versorgung, hat jedoch nach einem Kerosin-Gipfel im Bundeswirtschaftsministerium Branchengespräche sowie Beratungen im Nationalen Sicherheitsrat angesetzt. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lässt sich ein Kerosinmangel verhindern, sofern frühzeitig gegengesteuert wird.

Kerosin-Krise? Fliegen könnte deutlich teurer werden

Für Urlauberinnen und Urlauber dürfte sich die Lage vor allem beim Preis bemerkbar machen: Wer den Sommerurlaub noch nicht gebucht hat, muss sich vermutlich auf höhere Kosten einstellen. Nach Einschätzung des Luftverkehrsverbandes BDL könnte der stockende Nachschub an Kerosin schon bald zu spürbaren Einschnitten im Flugangebot führen.

Es ist möglich, dass Airlines ihr Angebot ausdünnen oder einzelne Verbindungen streichen. Die Lufthansa hat bereits reagiert und legt angesichts der hohen Kerosinpreise Teile ihrer Flotte still. Betroffen sind vor allem Lufthansa und die Tochtergesellschaft Lufthansa Cityline, die zuletzt auch von Streiks betroffen waren.

Bis Oktober sollen rund 20.000 Kurzstreckenflüge gestrichen und so etwa 40.000 Tonnen Kerosin eingespart werden. Bis Ende Mai entfallen nun täglich 120 Flüge. Trotz der Anpassungen will Lufthansa das Sommerangebot über die Drehkreuze Frankfurt, München, Zürich, Wien, Brüssel und Rom bündeln. Reisende sollen weiterhin Anschluss an das weltweite Streckennetz haben. Konkrete Details zur Streckenplanung will der Konzern Ende April oder Anfang Mai bekannt geben.

Auch international haben einige Airlines bereits reagiert und höhere Ticketpreise aufgerufen, insbesondere auf Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa. So erhebt Hong Kong Airlines etwa einen zusätzlichen Betankungszuschlag, Air New Zealand und Air France greifen zu vergleichbaren Maßnahmen.

ADV fordert Aussetzung der Luftverkehrsteuer

Wegen der stark gestiegenen Kerosinpreise fordert der Flughafenverband ADV eine vorübergehende Aussetzung der Luftverkehrsteuer. Ziel sei es, Streckenstreichungen zu verhindern, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Zwar sei der Kerosin-Gipfel des Bundeswirtschaftsministeriums ein erster Schritt gewesen, nun erwarte man schnelle und konkrete Hilfen.

Kerosinmangel: Ihre Rechte bei Flugausfall oder Insolvenz

Wird ein Flug gestrichen, behalten Reisende grundsätzlich ihren Anspruch auf Beförderung. Das heißt, die Airline muss entweder einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Unter Umständen können auch Ausgleichszahlungen fällig werden. Ob ein Kerosinmangel als "höhere Gewalt" gilt, muss jedoch womöglich noch gerichtlich geklärt werden. Unterkünfte oder Mietwagen am Zielort sollten daher nur mit ausreichenden Stornierungsmöglichkeiten gebucht werden.

Wird eine Fluglinie insolvent, finden die geplanten Flüge nicht statt und die Kunden müssen sich selbst um Ersatz kümmern, zunächst auch auf eigene Kosten. Eine vergleichbare Sicherung wie bei Pauschalreisen gibt es nicht. Entstandene Mehrkosten können später bei einem etwaigen Insolvenzverfahren eingebracht werden. Reisende sind aber keine bevorrechtigten Gläubiger, warnt die Verbraucherzentrale. Die Aussichten auf Erstattung sind entsprechend gering.

Pauschalreisen können teurer werden

Auch lange im Voraus gebuchte Pauschalreisen können sich nachträglich verteuern. Reiseveranstalter dürfen den Preis etwa bei gestiegenen Treibstoffkosten erhöhen, wenn dies spätestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt wird. Das gilt auch für Kreuzfahrten. Übersteigt die Erhöhung acht Prozent, ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag möglich, so das Europäische Verbraucherzentrum.

Bei individuell gebuchten Flügen ist eine nachträgliche Preiserhöhung hingegen unzulässig, da sie eine Vertragsänderung darstellen würde.

Bei einer Pauschalreise haben Betroffene oft mehr Absicherung als bei einer Individualreise. Die rechtlichen Unterschiede lesen Sie hier:

Wenn ein Veranstalter schon vor Reisebeginn in die Pleite rutscht, können Betroffene ihre Ansprüche gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geltend machen. Auch während des Aufenthalts sind Reisende vor Zahlungsengpässen ihres Veranstalters geschützt, weil der Versicherer eintreten muss.

Wie stark sich die Situation zuspitzt, hängt von der weiteren Entwicklung im Irankonflikt ab. Mehr als die Hälfte des importierten Kerosins stammt laut Energex aus dem Nahen Osten und wird größtenteils durch die Straße von Hormus transportiert.

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Mit Material von dpa.