Keuchhusten: Keine harmlose Kinderkrankheit

• Lesezeit: 5 Min.

Von Tanja Echter

Feedback

Eine Frau hält sich ein Tuch vor den Mund wärend sie stark hustet
Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit© istock.com/Pheelings Media

Keuchhusten (Pertussis) kommt auf der ganzen Welt vor und ist keine harmlose Kinderkrankheit. Auch in Deutschland gibt es regelmäßig Infektionswellen. Wie Sie sich schützen.

  • Keuchhusten ist sehr ansteckend

  • Erkrankung verläuft in drei Phasen

  • Impfung schützt, Auffrischung wichtig

Wie wird Keuchhusten übertragen?

Übertragen wird Keuchhusten durch sogenannte Tröpfcheninfektionen. Erkrankte stoßen beim Sprechen, Husten oder Niesen kleine Tröpfchen aus, die Keuchhusten-Erreger enthalten. Die Ansteckungsgefahr ist groß: Atmet ein gesunder und ungeschützter Mensch in der näheren Umgebung der erkrankten Person die Tröpfchen ein, kommt es in 80 bis 90 Prozent der Fälle zu einer Infektion.

Häufigster Erreger von Keuchhusten ist das Bakterium Bordetella pertussis. Die Bordetella-Bakterien vermehren sich auf der Schleimhaut der Atemwege und schädigen sie. Erkrankte können bis zu drei Wochen ansteckend sein. Das Risiko für eine Infektion ist in den ersten beiden Wochen am größten. Antibiotika können die Ansteckungsfähigkeit auf bis zu sieben Tage ab Beginn der Behandlung verkürzen.

Wie verläuft Keuchhusten?

Erste Symptome treten ein bis drei Wochen nach einer Infektion auf. Bei Ungeimpften, die sich zum ersten Mal infiziert haben, verläuft Keuchhusten in drei Phasen:

  • 1. Phase (ein bis zwei Wochen): erkältungsähnliche Symptome wie leichter Husten, Schnupfen, kein oder nur leichtes Fieber.

  • 2. Phase (vier bis sechs Wochen): krampfartige Hustenanfälle mit stakkatoartigen Hustenstößen, die mit einem keuchenden Einziehen der Luft enden. Hustenattacken treten vor allem nachts auf. Oft würgen die Betroffenen während der Hustenanfälle zähen Schleim heraus und müssen sich danach erbrechen. Sie haben keinen Appetit und können nicht schlafen. Neugeborene und Säuglinge können einen lebensgefährlichen Atemstillstand erleiden.

  • 3. Phase (sechs bis zehn Wochen): Hustenanfälle klingen ab. Einflüsse wie körperliche Anstrengung, kalte Luft oder Zigarettenrauch können aber noch mehrere Monate danach zu Reizhusten führen.

Komplikationen bei Risikogruppen

Komplikationen treten vor allem bei Neugeborenen und Säuglingen, älteren Menschen sowie Personen mit Grunderkrankungen auf. Keuchhusten kann zum Beispiel zu Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und selten auch zu Krampfanfällen führen. Eine weitere seltene Komplikation – vor allem bei Säuglingen unter sechs Monaten – ist ein Gehirnschaden aufgrund von Sauerstoffmangel. Während der Hustenanfälle können Atemaussetzer auftreten. Dauerhafte Seh-, Hör- oder geistige Störungen sowie Lähmungen können die Folge sein.

Wo kommt Keuchhusten vor?

Keuchhusten tritt weltweit auf und gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten bei Kindern. In vielen Ländern ist die Anzahl der Keuchhusten-Fälle in den vergangenen Jahren gestiegen – trotz Impfung. Vor allem Jugendliche und Erwachsene erkranken, denn mit zunehmendem Alter nimmt der Impfschutz ab. Eine regelmäßige Auffrischimpfung ist daher sehr wichtig.

Impfung gegen Keuchhusten

Eine Spritze wird aufgezogen
Die Impfstoffe gegen Keuchhusten werden als Kombinationsimpfstoffe verabreicht© iStock.com/scyther5

Gegen Keuchhusten gibt es eine wirksame Impfung. Die Impfstoffe werden als Kombinationsimpfstoffe verabreicht, die auch gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung (Polio), Influenza vom Typ B und Hepatitis B schützen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grundimmunisierung bereits im Säuglingsalter: je eine Impfdosis mit zwei, drei, vier und elf bis 14 Monaten. Eine Grundimmunisierung kann man auch später nachholen. Bei Erwachsenen reicht eine Impfdosis.

Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft

Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren eine Keuchhusten-Impfung ab der 28. Schwangerschaftswoche. Ist das Risiko für eine Frühgeburt erhöht, kann die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Generell sollten schwangere Frauen die Impfung in jeder Schwangerschaft erhalten – auch unabhängig davon, wann zuletzt gegen Keuchhusten geimpft wurde. Durch die Impfung gibt die Mutter Antikörper gegen den Keuchhusten-Erreger an das Ungeborene weiter. Das schützt Neugeborene vor einer Infektion, bis sie die erste Impfdosis mit zwei Monaten erhalten können.

Muss man Keuchhusten-Impfung auffrischen?

Da der Schutz mit der Zeit abnimmt, musst die Impfung gegen Keuchhusten regelmäßig aufgefrischt werden, laut STIKO:

  • Kinder und Jugendliche: je eine Auffrischung mit fünf bis sechs Jahren sowie mit neun bis 16 Jahren

  • Erwachsene: einmalige Auffrischung als Kombinationsimpfung mit Diphterie und Tetanus, sobald die letzte Impfung gegen Keuchhusten mehr als zehn Jahre zurückliegt

  • Menschen, die im Gesundheitswesen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten: Auffrischung alle zehn Jahre

  • Enge Kontaktpersonen eines Säuglings: Auffrischung spätestens vier Wochen vor der Geburt (Ausnahme: Erwachsene, die in den letzten zehn Jahren eine Impfung erhalten haben)

  • Reisende sollten vorab mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin klären, ob ein Impfschutz gegen Keuchhusten besteht oder ob eine Auffrischung nötig ist

  • Nach einer Keuchhusten-Erkrankung ist man maximal zehn bis 20 Jahre immun. Es besteht somit kein lebenslanger Immunschutz. Eine Auffrischung ist daher auch nach überstandener Krankheit sinnvoll

Apothekenservice, Arztsuche und Telemedizin in der ADAC Medical App

Symptome checken, Fachärzte in der Nähe finden, von überall auf der Welt telemedizinische Beratung in Anspruch nehmen, Medikamente online vorbestellen und liefern lassen: Die ADAC Medical App vereint viele Services in einer Anwendung. Kostenfrei herunterladen, mit ADAC Mitgliedsnummer einloggen und datensicher Gesundheitsdienstleistungen nutzen.

So wird Keuchhusten behandelt

Antibiotika können helfen, die Dauer und Stärke der Hustenattacken zu mildern. Ihr Einsatz ist allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache möglich. Sie müssen frühzeitig verabreicht werden: entweder zu Beginn der Keuchhusten-Erkrankung oder in den ersten zwei Wochen, nachdem der Husten zum ersten Mal aufgetreten ist. Antibiotika können Infektionsketten (Übertragung des Keuchhusten-Erregers von einem Menschen zum anderen) unterbrechen.

Schleimlösende Medikamente können das Abhusten von zähem Schleim unterstützen. Neugeborene und junge Säuglinge werden in der Regel im Krankenhaus überwacht. Bei ihnen besteht die Gefahr, dass es zu einem Atemstillstand kommt.

Keuchhusten ist meldepflichtig

Für Keuchhusten gibt es in Deutschland eine Meldepflicht durch die behandelnde Ärztin oder den Arzt. Erkrankte können Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schule, Kindergarten) erst nach einem gewissen Zeitraum wieder besuchen:

  • frühestens fünf Tage, nachdem sie eine Behandlung mit Antibiotika begonnen haben

  • frühestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung, wenn keine Therapie erfolgt ist

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mit Material von dpa.

Autorin: Kathrin Rothfischer

Robert Koch-Institut: Keuchhusten (Pertussis), https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Pertussis.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA): Keuchhusten. https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/#c3616

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA): Keuchhusten-Impfung bei Erwachsenen. https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/keuchhusten-pertussis/#c9778

Lungeninformationsdienst: Keuchhusten (Pertussis). https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/weitere-lungenerkrankungen/keuchhusten

Gesund.Bund.de: Keuchhusten (Pertussis). https://gesund.bund.de/keuchhusten