Verschneite Verkehrsschilder: Was Sie beachten sollten

• Lesezeit: 3 Min.

Bei starkem Schneefall kann es passieren, dass nicht nur die Straßen, sondern auch Verkehrsschilder zugeschneit sind. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, ob die Verkehrszeichen trotzdem gelten.

  • Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

  • Vorfahrt achten und Stoppschild bleiben immer gültig

  • Verschneite Schilder muss man nicht freikratzen

In Bußgeldverfahren bringen Autofahrerinnen und -fahrer immer wieder vor, dass sie den ihnen vorgeworfenen Verstoß nur begangen hätten, weil das betreffende Verkehrsschild durch Schnee, Eis oder Schmutz nicht klar erkennbar gewesen sei.

Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Bei Verkehrszeichen gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Ein Schild muss nämlich so aufgestellt sein, dass man die Regelung, die von dem Schild ausgeht, mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfassen kann.

Vorfahrt achten, Stoppschild: Das gilt

Wenn das Schild nur leicht verschneit ist, sodass die Bedeutung noch erkennbar ist, bleibt es gültig. Es gibt außerdem Verkehrsschilder, die man auch allein anhand ihrer Form eindeutig erkennen kann. Dazu gehören beispielsweise das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen "Vorfahrt achten".

Tempolimit & Co. nicht erkennbar

Anders sieht es bei Verkehrsschildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können – etwa die dreieckigen Gefahrzeichen oder runden Verbots- und Beschränkungsschilder wie Geschwindigkeitsbeschränkungen. Sind diese komplett zugeschneit oder stark verschmutzt, kann nicht erwartet werden, dass man sie zuverlässig befolgt.

Aber Vorsicht! Unabhängig von Tempovorschriften gilt immer: Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. Passen Sie die Geschwindigkeit also immer den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

Strengere Regeln für Ortskundige

Bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, kann man hingegen davon ausgehen, dass sie die dort geltenden Regeln kennen. Werden Sie daher beispielsweise auf dem täglichen Weg in die Arbeit geblitzt, wird der Hinweis auf verschneite Verkehrszeichen kaum helfen. Fahren Sie zum Beispiel fast täglich durch eine Tempo-30-Zone wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich auch dann an die 30 km/h halten, wenn das Verkehrszeichen verschneit ist.

Schild verschneit: Geblitzt?

Wenn Sie an einem verschneiten Verkehrszeichen vorbeifahren, müssen Sie Ihre Fahrt nicht unterbrechen, aussteigen und das Schild freikratzen. Halten Sie sich an die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.

Nachweis im Bußgeldverfahren

Zugeschneites Verkehrsschild und Ampel
Hier ist die Bedeutung des Schildes nicht eindeutig zu erkennen© iStock.com/Dainis Derics

Wurden Sie trotz nicht erkennbarer Verkehrszeichen geblitzt, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass das Schild verschneit und das Tempolimit deswegen nicht lesbar war. Hier kann Ihnen ein (in der Regel kostenpflichtiges) Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes helfen. Sie sollten außerdem Fotos von der Stelle machen. 

Werden Sie bei einer Geschwindigkeitskontrolle direkt von der Polizei angehalten, ist Ihre Chance größer, ohne Bußgeld davonzukommen. Hier können Sie an Ort und Stelle glaubhaft versichern und zeigen, dass die Schilder aufgrund der aktuellen Schneeverhältnisse unlesbar sind.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Windschutzscheibe zugeschneit

Zugeschneite Autos im Winter
Ob hier eine Parkscheibe ausgelegt wurde, ist nicht zu erkennen. Ein Knöllchen gibt es dafür nicht© iStock.com/DmitriMaruta

Sind Parkausweise oder die Parkscheibe wegen zugeschneiter Scheiben nicht lesbar, riskieren Sie kein Knöllchen. Diese sind nämlich im Fahrzeug so anzubringen oder auszulegen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten also hinter der Windschutzscheibe. Haben Sie das getan, sind Sie dieser Pflicht nachgekommen.

Schneebedeckte Kennzeichen

Frau schaufelt eingeschneites Auto frei
Ist das Auto eingeschneit, muss es freigeräumt werden. Dies gilt auch für Nummernschilder© Shutterstock/Danilovski

Nicht nur verschneite oder verdreckte Verkehrsschilder sind ein Problem im winterlichen Straßenverkehr. Was Autofahrende häufig nicht wissen oder ignorieren: Vor Fahrtantritt, aber auch regelmäßig während der Fahrt, müssen sie dafür sorgen, dass das Kfz-Kennzeichen lesbar bleibt. Zur Not müssen sie es freikratzen. Wer mit verschneiten Kennzeichen erwischt wird, zahlt fünf Euro Verwarnungsgeld.