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Ihre Flugentschädigung bei Verspätung und Annullierung

Setzen sie Ihre Fluggastrechte durch und fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft.

  • Anspruchsprüfung bei Flugverspätung, Annullierung und Anschlussflug verpasst

  • Minimaler Aufwand: Ergebnis in 1 Minute

  • Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich

Eine junge Frau schaut auf die Anzeigetafel an einem Flughafen

Der Weg zu Ihrer Flugentschädigung: Bis zu 600 € und Ticketerstattung möglich!

Fordern Sie Ihre Entschädigung für Flugverspätung oder Annullierung in nur 3 Schritten ein.

Sie geben ihre Flugdaten ein

Wir berechnen Ihren Entschädigung-Anspruch

Sie entscheiden wie sie Ihren Anspruch durchsetzen

Setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch!

Der ADAC unterstützt sie Ihre Rechte als Fluggast gegen die Airline durchzusetzen. Egal ob ein annullierter Flug mit der Lufthansa oder eine Verspätung mit Eurowings. Wir helfen Ihnen!

Selbst durchsetzen: Das ADAC Forderungsschreiben

So einfach geht es mit dem ADAC Forderungsschreiben für Flugentschädigung: Anspruch berechnen, Einloggen & Herunterladen und gleich abschicken

Das Forderungsschreiben wurde von unseren Clubjuristen entworfen und enthält alle wichtigen Angaben und Formulierungen um Ihre Entschädigung von der Fluglinie einzufordern.

  • Erstellen sie das Forderungsschreiben für Sie selbst und für Ihre Familie und Mitreisende.

  • Alle benötigten Angaben und Fristen sind enthalten.

  • Sie erhalten die Post- und Emailadressen der Airline um den Brief einfach anzuschicken. (Am besten mit Einschreiben und Rückschein)

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Bequem und ohne Risiko: Durchsetzung mit Fairplane

Die Juristen von Fairplane unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung im Reiserecht. Eine Provision zahlen sie nur wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde.

Vertrauen Sie auf unseren kompetenten Partner für eine effektive Durchsetzung

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  • Für ADAC Mitglieder: Sie zahlen im Erfolgsfall nur 20% Provision (inkl. MwSt) anstatt regulär bis zu 35%

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Holen Sie sich Rat:

Entdecken Sie alternative Wege zur Konfliktlösung

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Ihre Fluggastrechte: Nutzen Sie unseren Rechner

Jede Verspätung ist ärgerlich. Vor allem, wenn man sich auf seinen Urlaub freut.

Wenn Sie an ihrem Zielflughafen mehr als 3 Stunden später ankommen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Juristisch gilt das Öffnen der Flugzeugtür als der entscheidende Zeitpunkt. Es gibt durchaus Gründe für die Flugverspätung, auf die die Fluglinie keinen Einfluss hat. Fragen sie am besten ihre Flugbegleiter danach. Am besten ist natürlich eine schriftliche Bestätigung der Airline.

Mit unserem Rechner können sie in wenigen Klick prüfen ob Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 für Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung wegen ihrer Verspätung haben.

Wichtig: die Höhe der Entschädigung hängt von der gesamten Strecke des Fluges ab. Geben sie also auch den ersten Flug an, wenn nur ihr Anschlussflug verspätet war.

Hat Sie die Airline schriftlich darüber informiert, dass der Flug abgesagt wurde? Wann genau war das und wie lange vor dem geplanten Abflug?

Neben der Flugdistanz ist das die entscheidende Information für die Berechnung der Anspruchshöhe.

Oft bietet die Fluglinie einen Ersatzflug an. Auch wenn sie diesen Annehmen sollten sie Ihren Entschädigungsanspruch prüfen. Bei Geschäftsreisen kommt oft eine Umbuchung nicht in Frage. Wenn sie den Ersatzflug ablehnen, können sie zusätzlich zur Entschädigung auch Anspruch auf die Erstattung der Kosten ihres Flugtickets haben.

Wichtig: Die Erstattung hängt davon ab, wann die Fluglinie den Flug abgesagt hat und wie weit die Flugstrecke war.

Sie sind verspätet gelandet, vielleicht noch zum Gate ihres Anschlussflugs gerannt und haben ihren Flug ausser Atem doch verpasst?

Möglicherweise hat ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug organisiert. Wichtig für den Entschädigungsanspruch ist, wann sie an ihrem Zielort angekommen sind. Mehr als 3 Stunden später als geplant?

Lassen sie sich am besten die Verspätung schriftlich von der Fluglinie bestätigen, notieren sie sich wie lang sie von einem zum anderen Gate gelaufen sind und nutzen Sie unseren Rechner um Ihren Anspruch zu prüfen.

Wichtig: Die Entschädigung hängt von der gesamten Flugdistanz und der Verspätung am Zielflughafen ab.

Fragen & Antworten rund um Ihre Fluggastrechte