Stromanbieter wechseln: Welche neuen Regeln seit Juni 2025 gelten

Wer regelmäßig die Preise der Stromanbieter prüft und seinen Versorger wechselt, kann Hunderte Euro sparen. So funktioniert es dank neuer Regeln seit 6. Juni 2025 reibungsloser.
Umstellung bei Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich
Rückwirkender Stromanbieterwechsel nach Umzug nicht mehr erlaubt
Tipps zu Kündigung und Abschluss des Stromvertrags sowie zum Preisvergleich
Bei einem Wechsel des Stromanbieters profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt von einer reibungsloseren Abwicklung und erfahren schneller vom frühestmöglichen Liefertermin. Die technische Umstellung des Versorgers muss laut Energiewirtschaftsgesetz seit 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Hierbei wird die sogenannte MaLo-ID wichtig.
Bislang hatten Energielieferanten und Netzbetreiber für diesen Umstellungsprozess drei Wochen Zeit. In der Praxis waren dafür nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa sieben bis zehn Tage üblich. Manche Haushalte rutschen dadurch nach Vertragsende beim alten Anbieter in die teure Ersatzversorgung, falls sich die technische Anmeldung des neuen Anbieters verzögert.
Wofür benötigt man künftig die MaLo-ID?

Für das schnellere Verfahren benötigen Sie seit dem 6. Juni 2025 Ihre elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Die jeweilige Zählernummer ist künftig nur noch zweitrangig. Die MaLo-ID identifiziert einen Stromanschluss eindeutig und steht mit auf der Stromrechnung.
Die standortbezogene Zahl bleibt auch bei einem Zählerwechsel immer gleich und vereinfacht die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Nach einem Umzug erhalten Sie eine neue MaLo-ID.
Die Verbraucherzentralen raten, die MaLo-ID nicht an unberechtigte Stellen weiterzugeben. Damit könnten unseriöse Stromanbieter Ihren bestehenden Vertrag via automatisiertem Wechselprozess kündigen und Ihnen dann einen neuen, ungewollten Vertrag unterschieben. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie vermeintlich einen Anruf von Ihrem Energieversorger erhalten.
Was verändert die 24-Stunden-Frist?
Wichtig: Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben trotz dieser neuen 24-Stunden-Frist bestehen. Sie kommen also nicht binnen eines Tages zu einem neuen Stromanbieter, sondern meistens kann man frühestens einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Die zügigere technische Abwicklung soll vielmehr längerfristig zu einem aktiveren Wettbewerb unter den Stromanbietern führen. Und somit zu besseren Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Schließlich wird der Strommarkt immer digitaler.
Künftig müssen Stromkundinnen und -kunden sich rechtzeitig kümmern: Seit 6. Juni 2025 dürfen sie nicht mehr sechs Wochen nach einem Umzug rückwirkend den Energieversorger wechseln. Um die An- und Abmeldung muss man sich in Zukunft frühzeitig vor dem Umzugstermin kümmern.
Andernfalls kann es teuer werden, weil für die neue Wohnung automatisch die Grundversorgung greift und man im schlechtesten Fall noch den Stromvertrag für die alte Wohnung zahlen muss. Mehrere Stromanbieter empfehlen, sich ein bis zwei Wochen vorher zu melden.
Wann kommt man aus dem Stromvertrag?

Regulär kann man seinem Stromversorger zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, die vertraglich vereinbart ist. Die Kündigungsfrist bei Stromverträgen beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten, wobei seit März 2022 bei Neuabschlüssen maximal ein Monat zulässig ist. Wenn Sie in der örtlichen Grundversorgung sind, – also keinen Vertrag mit einem gesonderten Tarif oder einem anderen Stromanbieter haben – gilt die kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Das Startdatum für den neuen Stromvertrag können Sie ebenso wie den Lieferanten frei wählen.
Sofern Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch. Bei Neuabschlüssen seit März 2022 ist eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit zulässig und es gibt ein monatliches Kündigungsrecht. Altverträge hingegen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie die Frist verpassen. Und sie können nur zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden.
Wenn ein Stromanbieter seine Preise erhöhen will, greift ein Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag dann unabhängig von der Laufzeit in den zwei Wochen nach der Ankündigung zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem die Preiserhöhung ansteht. Außerordentlich kündigen dürfen Sie auch bei Preissenkungen und veränderten Vertragsbedingungen sowie in einigen Fällen bei einem Umzug.
Welche Rechte hat man beim Umzug?
Bei einem Umzug ist mitunter ein Anbieterwechsel notwendig, sofern Ihr künftiger Wohnort außerhalb des Liefergebietes des bestehenden Stromversorgers liegt. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie den Stromvertrag nur ummelden oder kündigen und einen neuen Stromanbieter suchen müssen.
Kann der bestehende Stromanbieter nicht an die neue Adresse liefern oder erhöht sich dessen Preis nach dem Umzug, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Ist die bisherige Stromversorgung unverändert gewährleistet, läuft der Vertrag am neuen Wohnort weiter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn man in eine Wohnung einzieht, die bereits einen Stromvertrag hat. Manche Umzugsklauseln erlauben unabhängig davon, ob man den Stromvertrag mitnehmen kann, eine vorzeitige Kündigung und den schnelleren Wechsel des Energieversorgers.
Ein rückwirkender Anbieterwechsel nach einem Umzug ist seit 6. Juni 2025 aufgrund der eingangs beschriebenen Neuregelungen nicht mehr möglich. Wer zum Umzugstermin noch keinen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch an der neuen Adresse zunächst vom Grundversorger beliefert.
Wie kündigt man den Stromvertrag?
Für die Kündigung eines Stromvertrags reicht die sogenannte Textform aus. Das bedeutet, Sie können ihn per E-Mail, Fax, SMS oder auch Chatnachricht beenden. Daraus muss eindeutig Ihr Name und Ihre Adresse, die derzeitige Zählernummer, die Kundennummer beim Stromanbieter und der gewünschte Kündigungszeitpunkt hervorgehen. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht nötig. Viele Verträge können Sie auch auf der Internetseite des Stromanbieters mit wenigen Klicks beenden.
Bei einer Sonderkündigung wegen eines anstehenden Umzugs müssen Sie darüber hinaus Ihre künftige Adresse oder die neue Zählernummer beziehungsweise Marktlokations-ID angeben.
Nachdem der Stromlieferant Ihre Kündigung erhalten hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen und das Vertragsende mitteilen. Frist- und formgerechte Kündigungen sind auch ohne Bestätigung vom Energielieferanten wirksam. Wenn die Kündigung kurzfristig erfolgen muss und es auf den Zustelltag ankommt, sollten Sie diese besser per Einschreiben verschicken.
Meistens erledigt der neue Stromanbieter nach Ihrer Beauftragung alle Wechselformalitäten – inklusive der Kündigung. Sie müssen nur noch den Zählerstand dokumentieren und übermitteln.
Worauf beim Stromanbieter achten?
Bevor Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, empfiehlt sich immer ein Anbietervergleich. Bei Online-Portalen wie Check24 oder Verivox geht er schnell und einfach. Man gibt seine Adress- und Verbrauchsdaten an und wählt Präferenzen: etwa ob Öko-Tarif, Fest- oder Flexpreis, 12 oder 24 Monate Laufzeit. Um die Jahreskosten genau vergleichen zu können, sollten Sie mögliche Wechselboni erstmal ausblenden.
Welche Stromtarife für Sie am besten geeignet sind, kommt darauf an, ob Ihnen eher Sicherheit oder Flexibilität wichtiger ist. Die Marktentwicklung lässt sich nicht vorhersehen. Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgestaltung sollten zu den eigenen Bedürfnissen passen. Abzuraten ist von verbraucherunfreundlichen Konditionen mit Vorauskasse, Paketpreisen und Kautionen.
Neben Angeboten mit stabilen und somit planbaren Arbeitspreisen für bis zu zwei Jahre gibt es immer mehr dynamische Tarife, die sich an den stündlich ändernden Börsenpreisen orientieren. Zeitvariable Stromtarife bieten für flexible Kundinnen und Kunden mit E-Auto oder Wärmepumpe, die viel Energie verbrauchen, zwar Sparpotential, sie eigenen sich aber nicht für alle Haushalte.
Im Wechselauftrag sollten Sie dem neuen Anbieter mitteilen, ob sie schon selbst gekündigt haben. Für den Stromanbieterwechsel brauchen Sie neben Ihren persönlichen Daten folgende Angaben:
Stromzählernummer / Marktlokations-Identifikationsnummer
Name des derzeitigen Energieversorgers
aktuelle Kundennummer
Zählerstand (erst zum Lieferbeginn)
Was bringt ein Stromanbieterwechsel?

Es empfiehlt sich, seinen laufenden Stromvertrag rechtzeitig vor dem Ende mit den Angeboten im Markt zu vergleichen. Der Anbieterwechsel ist für die Kundinnen und Kunden kostenlos. Sie können ihn bis zu sechs Monate vor dem gewünschten Lieferbeginn veranlassen und sich aktuell gültige Strompreise sichern. Je nachdem, wie viel Sie bei Ihrem derzeitigen Versorger zahlen, können Sie zwei- bis dreistellige Beträge im Jahr sparen.
Beispiel: So viel spart ein Stromanbieterwechsel
Geht man vom bundesweiten Durchschnittspreis von aktuell 39,70 Cent pro Kilowattstunde aus, zahlen mittelgroße Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3500 kWh rund 1390 Euro im Jahr. Der Neuabschluss eines Stromvertrags ist hingegen zu Preisen ab 26 Cent pro kWh möglich. In dem Fall wäre das eine jährliche Ersparnis von 480 Euro. Wer aus der teuren Grundversorgung zu einem günstigeren Stromtarif wechselt, kann je nach Region mitunter noch mehr sparen.
Was, wenn der Strombieter nicht liefert?
Bei einem Anbieterwechsel besteht kein Risiko, dass Sie vorübergehend ohne Strom im Haushalt auskommen zu müssen. Der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Klappt der Wechsel vom alten zum neuen Stromanbieter nicht nahtlos, werden Sie vom Grundversorger in Ihrem Ort beliefert, etwa den Stadtwerken. Diese sogenannte Ersatzversorgung erfolgt so lange, bis die Umstellung vollzogen ist – das Maximum sind drei Monate. Die Preise sind etwas höher.
Liefert der neue Stromanbieter gar nicht, zum Beispiel wegen einer Insolvenz, lässt sich der teure Vertrag beim Grundversorger in den ersten drei Monaten jederzeit kündigen – falls Sie woanders einen günstigeren Tarif finden. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung rutschen Haushalte, die keinen gültigen Stromvertrag bei einem anderen Lieferanten haben, automatisch in den lokalen Grundversorgungstarif. Diesen können Sie wiederum mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.