Gebrauchte Kindersitze kaufen: So sind Mängel zu erkennen

Kleinkind wird von Frau im Kindersitz angeschnallt
Sichere Kindersitze sind unfallfrei, vollständig und in einwandfreiem Zustand© Shutterstock/TierneyMJ

Neue Kindersitze sind nicht billig, gebrauchte Sitze eine Alternative. Doch Vorsicht: Einige Hersteller empfehlen eine maximale Nutzungsdauer, die nicht überschritten werden sollte. Woran Mängel und die richtige Prüfnorm zu erkennen sind.

  • Ältere Kindersitze müssen gültige Prüfnorm haben

  • Bei Gebrauchten Mängel erkennen

  • Tipps zum Kauf

Gerade die Kleinsten sind bei Autounfällen besonders gefährdet. Deshalb ist ein geeigneter und intakter Kindersitz für die Sicherheit des Kindes unerlässlich. Beim Kauf von gebrauchten Sitzen müssen Sie ganz besonders auf einen tadellosen Zustand achten und sichergehen, dass sie noch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und eine gültige Prüfnorm haben.

Alternative: Gebrauchte Kindersitze

Ein Kleinkind sitzt fröhlich in seinem Kindersitz
Fast nur noch gebraucht erhältlich: Integraler Kindersitz mit Hosenträgergurt© stock.adobe.com

Neue Kindersitze haben inzwischen ein Preisniveau erreicht, das das Budget von jungen Familien erheblich belastet. So liegt der Preis für den teuersten Kindersitz im aktuellen ADAC Kindersitztest bei über 700 Euro. Somit ist ein gebrauchtes Modell eine Alternative, mit der sich Geld sparen lässt.

Die hohen Preise kommen auch dadurch zustande, dass Kindersitze, die noch nach der älteren Prüfnorm UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, seit September 2023 nicht mehr im Handel verkauft werden dürfen. Vom jetzt geltenden Verkaufsverbot im Fachhandel ist damit überwiegend das untere Preissegment betroffen. Denn seit der Einführung der neueren Norm UN Reg. 129 haben die meisten Kindersitzhersteller fast nur noch teurere Modelle mit Isofix auf den Markt gebracht.

Wichtig: Prüfsiegel überprüfen

Auch ältere, gebrauchte Kindersitze müssen unbedingt mit einem Prüfsiegel versehen sein, denn es enthält wichtige Informationen zum Sitz und bescheinigt die Zulassung. Der auf dem Prüfsiegel angegebene Verwendungsbereich ist bindend – das Kind darf weder kleiner oder leichter noch größer oder schwerer sein.

Nicht jeder Kindersitz passt auf jede Isofix-Station – auch dann nicht, wenn beide vom gleichen Hersteller sind. Deshalb sollten Eltern bevorzugt Sitzschale und Isofix-Basis im Paket kaufen. Anhand der genauen Bezeichnungen der Modelle und den auf den (meist orangefarbenen) Prüfsiegeln zu findenden Zulassungsnummern lässt sich überprüfen, ob Sitz und Station zueinander passen.

Es dürfen nur gebrauchte Kindersitze verwendet werden, die nach einer dieser drei Kindersitz-Normen zugelassen sind – sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:

  • UN Reg. 129 (i-Size)

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Die aktuelle Norm UN Reg. 129 orientiert sich an der Größe des Kindes. Inzwischen gibt es hier die Änderungsserien UN Reg. 129/01 bis 129/04. Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen ein.

Wichtig zu wissen: Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen bereits seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Beginnt also die Prüfnummer auf dem Siegel unter dem runden E-Kennzeichen mit "01" oder "02", ist dieser Sitz gesetzlich nicht mehr zugelassen.

Kindersitz-Prüfsiegel richtig lesen

So wird das Prüfsiegel richtig gelesen – am Beispiel der Kindersitz-Norm UN Reg. 129.

Prüfsiegel Kindersitz 2023
© ADAC e.V.

Mängel richtig erkennen

Dokumentierte Mängel an einem gebrauchten KIndersitz
Mangel Weißbruch an gebrochener Sitzschale: das überlastete Material färbt sich nach dem Crashtest weiß © ADAC/Andreas Ratzek

Einen gebrauchten Kindersitz sollten Eltern vor dem Kauf stets genau anschauen und überprüfen, ob sichtbare Beschädigungen erkennbar sind. Generell sollte sichergestellt sein, dass der Sitz vollständig und unfallfrei ist, Gurte und Bauteile funktionieren, Polsterungen keine Brüche aufweisen und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Idealerweise sollten Eltern den Vorbesitzer eines gebrauchten Kindersitzes kennen.

Darauf ist zu achten:

  • Der Sitzkörper des gebrauchten Kindersitzes darf keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Zur Überprüfung auch unter den vorhandenen Bezug schauen.

  • Materialermüdung und Verschleiß ist zum Beispiel an sogenannten Weißbruch-Stellen an Kunststoffteilen des Kindersitzes oder an gebrochenen Schaumteilen im Styroporkörper des Sitzes zu erkennen.

    Dokumentierte Mängel an einem gebrauchten KIndersitz
    Risse im Styropor sind ein Mangel© ADAC/Andreas Ratzek
  • Bei Kindersitzen mit Isofix-Basis und Drehfunktion muss der Drehmechanismus einwandfrei funktionieren und passend einrasten. Stets darauf achten, dass alle Anzeigen am Sitz vollständig auf grün umschalten, zum Beispiel wenn der Kindersitz mit den Isofix-Rastarmen im Fahrzeug montiert, die Sitzschale auf die Isofix-Station aufgesetzt oder in die Fahrposition gedreht wird.

  • Verschmutzungen können an beweglichen Teilen zu erhöhtem Verschleiß führen.

  • Bei Sitzen mit UN Reg. 129 Zulassung kann der Bezugsstoff zum Waschen abgenommen werden, ohne dazu die Hosenträgergurte ausbauen zu müssen. Das ist eine in der Zulassungsnorm verankerte Anforderung. Entsprechend finden sich auch keine Angaben zum Gurtaus- und -einbau in den Bedienungsanleitungen. Der Hosenträgergurt sollte niemals ausgebaut werden, denn die Gefahr einer Fehlmontage beim Zusammenbau ist viel zu groß.

Auf keinen Fall sollten Sie einen Kindersitz verwenden, der in einen Unfall verwickelt war. Denn wenn zum Beispiel im Inneren des Sitzes Verriegelungen verbogen sind, rastet die Sitzschale nicht mehr sicher auf der Basis ein. Deshalb sollte die Vorgeschichte des gebrauchten Sitzes möglichst erfragt werden.

Wie alt darf ein Kindersitz sein?

Baby wird von Frau in einen Kindersitz im Auto gesetzt
Kindersitze bestehen größtenteils aus alternden Kunststoffen© iStock.com/AJ_Watt

Die per Gesetz zugelassenen Kindersitze können schon sehr alt sein, deshalb sollten Eltern bei Kauf oder Nutzung eines älteren Sitzes unbedingt die Angaben des Herstellers beachten. In der Bedienungsanleitung des Herstellers wird meist eine Empfehlung zur maximalen Nutzungsdauer des Kindersitzes angegeben.

Bedenken sollten Eltern auch, dass bei älteren Kindersitzen durch Materialermüdung und Verschleiß kein optimaler Schutz mehr garantiert werden kann. Ein Gurtschloss muss zum Beispiel im Rahmen seiner Zulassung einem Dauertest von 5000 Öffnungs- und Schließvorgängen standhalten und im Anschluss einen Crashtest bestehen.

Bei Isofix-Befestigungen sind es 2000 Zyklen, die vor dem Zulassungs-Crashtest durchlaufen werden müssen. Je nach Intensität der Nutzung werden diese Zyklenzahlen bei täglichem Gebrauch nach sechs bis zehn Jahren erreicht.

Kindersitze bestehen zwar größtenteils aus belastbarem Kunststoff. Doch das Material unterliegt einem Alterungsprozess, bei dem es spröde und rissig werden kann. Permanente Nutzung und Belastung, UV-Strahlung und Feuchtigkeit lassen den Kunststoff zusätzlich schneller altern. Damit ist es möglich, dass ein älterer Kindersitz nicht mehr die gleiche Sicherheit bietet wie ein neues Modell.

Vor dem Kauf zu beachten

  • Der Kindersitz muss zum Kind und zum Fahrzeug passen. Anhand des Prüfsiegels lässt sich erkennen, für welchen Größen- oder Gewichtsbereich des Kindes der Sitz geeignet ist und ob er eine universale, eine i-Size oder eine fahrzeugspezifische Zulassung hat. Bei Kindersitzen mit Typliste ist zu prüfen, ob der Sitz für das eigene Auto geeignet ist.

  • Vor dem Kauf eines gebrauchten Kindersitzes sollte dieser im eigenen Auto eingebaut und das Kind darin angeschnallt werden. Ein Blindkauf mit Versand ist nicht zu empfehlen.

  • Gebrauchte Kindersitze besser direkt kaufen und nicht von Vorbesitzern versenden lassen.

  • Der Sitz sollte von keiner Rückrufaktion betroffen sein.

  • Gurte dürfen keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben.

  • Bei sitzeigenen Hosenträgergurten müssen die Gurtpolster noch vorhanden sein.

  • Die Gurtversteller dürfen sich nicht verändern.

  • Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten, öffnen und dürfen keine Absplitterungen aufweisen.

Gut zu wissen: Bei gebrauchten Sitzen empfiehlt der ADAC immer eine Einbauprobe mit Kind und im eigenem Fahrzeug. So kann der Sitz auf seine Funktionalität getestet werden und das Kind auch vorab Probe sitzen. In der Anleitung des Sitzes wie auch im Handbuch des Fahrzeugs steht, ob der Sitz zum Fahrzeug passt.

In der Datenbank zum ADAC Kindersitztest werden auch die Bewertungen älterer Kindersitze gezeigt. Eltern sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines gebrauchten Kindersitzes auch die Ergebnisse des jeweiligen Modells im Kindersitztest beachten.

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Acht Tipps zum Einbau

  1. Bauen Sie den Kindersitz in das eigene Auto ein und lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen.

  2. Der Kindersitz muss sich möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug einbauen lassen. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können z.B. lange Gurtschlossbefestigungen dazu führen, dass sich der Sitz nicht stabil anschnallen lässt.

  3. Achten Sie darauf, dass Gurte möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.

  4. Besonders bei Babyschalen sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht, um den Sitz sicher anschnallen zu können. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine Schale mit separater Basis montieren.

  5. Bei Sitzerhöhungen mit Rückenstütze kann es vorkommen, dass sich der Gurt nicht mehr selbstständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt. Dann ist dieser Sitz für Ihr Fahrzeug nicht geeignet.

  6. Der Kindersitz muss für das eigene Auto freigegeben sein: Nach dem "i-Size"-Standard (UN Reg. 129) zugelassene Kindersitze können auf allen Fahrzeugsitzen mit "i-Size"-Freigabe montiert werden (Kennzeichnung am Fahrzeugsitz, Beschreibung im Handbuch des Fahrzeugs). Für die Nutzung in anderen Fahrzeugen liegt "i-Size"-Sitzen eine Typliste bei.

  7. Modelle mit semi-universaler Zulassung nach der Kindersitz-Norm UN Reg. 44 können nicht in allen Autos montiert werden. Anhand einer Typliste ist zu überprüfen, ob der gebrauchte Kindersitz im eigenen Fahrzeug verwendet werden darf.

  8. Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.

Video: Fehler beim Kindersitz-Einbau

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung gibt es im ADAC Kindersitzberater.

Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum