Jeder fünfte Urlauber ist im Ausland schon einmal krank geworden. Ein gebrochenes Bein, starke Sonnenbrände, Allergien oder Hautverletzungen können schnell ungewollt zu einem Arzt- oder Krankenhausbesuch führen. Wer gerne viel verreist, privat oder beruflich, ist mit einer Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, gut beraten.
Was ist eine Reisekrankenversicherung?
Die Reisekrankenversicherung ist Ihre private Krankenversicherung für Reisen ins Ausland. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie im Ausland medizinisch behandelt werden müssen. Die Versicherung erstattet die Kosten, die von Ihrer normalen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Die Auslandskrankenversicherungen im Überblick
ADAC Auslandskrankenschutz
Die Reisekrankenversicherung für alleReisen innerhalb eines Jahres für maximal 2 Monate (63 Tage) ab Grenzübertritt. Greift auch bei Covid-19.
Leistungsart: Kostenerstattungen und Serviceleistungen in ADAC Qualität in 3 bedarfsgerechten Tarifen
Reiseart: Reisen aller Art wie Geschäftsreisen, Urlaubsreisen etc.
Vertragsart: Einzel- oder Familienvertrag inkl. Kinder bis zum 23. Geburtstag, ohne Selbstbehalt
Eine Reisekrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die gerne und viel ins Ausland reisen. Insbesondere Studenten, die ein Semester im Ausland studieren, Familien mit Kinder sowie auch Senioren sollten eine Reisekrankenversicherung haben.
Die Reisekrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Sie im Ausland eine medizinische Behandlung aufgrund Krankheit oder Unfall benötigen und Ihre gesetzliche/private Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei medizinischen Behandlungen im Ausland kommen schnell Kosten von mehreren Tausend Euro auf Sie zu. Die gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt oft nur einen Bruchteil davon und ist auch nur innerhalb der EU (EWR) gültig. Auf Fernreisen außerhalb der EU ist man nicht geschützt.
Folgende Leistungen übernimmt eine Reisekrankenversicherung zum Beispiel:
Ärztliche Behandlungen: Die Reisekrankenversicherung erstattet medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland - ambulant, stationär oder beim Zahnarzt
Erstattung von Medikamenten und Untersuchungen
Krankenrücktransport: Organisation und Kostenerstattung eines Krankenrücktransportes nach Deutschland
Kostenerstattung bei Personenbergung (Höchstgrenze beachten)
Sofortleistungen bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Zahlungsgarantien gegenüber dem Krankenhaus im Ausland
Kinder und Haustiere: die Reisekrankenversicherung kümmert sich um Ihre Kinder und Haustiere, wenn Sie das im Ausland aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung nicht mehr können
Beratung nach einem Unfall
Unterstützung bei Todesfällen
Die Gültigkeit der Reisekrankenversicherung ist abhängig vom Versicherer. Es gibt Reisekrankenversicherer, die Sie einmalig auf Ihrer Reise versichern. Andere Anbieter bieten Ihnen einen Jahresvertrag, in dem alle Reisen im Jahr für eine bestimmte Anzahl an Tagen versichert sind.
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC ist ein Jahresvertrag. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 63 Tage (2 Monate) jeder Reise, die Sie in einem Jahr unternehmen. Die Auslandskrankenversicherung Langzeit des ADAC hingegen ist gültig für den von Ihnen gewählten Zeitraum, zwischen 2-24 Monate.
Ja. Ein Abschluss kurz vor Reiseantritt ist möglich. Eine Reisekrankenversicherung muss immer vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, die einen sofortigen Schutz ermöglichen, z.B. die Auslandskrankenversicherung des ADAC. Auch hier muss ein Abschluss erfolgen, solange Sie noch in Deutschland sind.
Der Beitrag in der Reisekrankenversicherung ist abhängig von
Ihrem gewählten Tarif: viele Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Je höher der Leistungsumfang, desto höher der Beitrag.
Ihrer gewählten Vertragsart: in der Reisekrankenversicherung können Sie sich selbst oder Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zu einem bestimmten Alter versichern.
Ihrem Alter: Der Beitrag in der Reisekrankenversicherung steigt mit zunehmendem Alter. Die Altersstufen definiert jeder Versicherer selbst.
In der ADAC Auslandskrankenversicherung erhalten Sie als ADAC Mitglied einen Rabatt.
Auch innerhalb der EU ist die Reisekrankenversicherung ein sinnvoller Schutz. Ihre gesetzliche/private Krankenkasse übernimmt innerhalb der EU nur einen Bruchteil von Behandlungskosten im Ausland. Nämlich die Kosten, die dem Versicherten im jeweiligen Urlaubsland zustehen. Selbstbehalte und Zusatzleistungen müssen Versicherte aus eigener Tasche begleichen. Ein Krankenrücktransport ist nie abgedeckt.
Die Reisekrankenversicherung ist weltweit gültig. Damit also auch in den USA und in Kanada, wo Behandlungskosten sehr hoch ausfallen können.
Eine Reisekrankenversicherung deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland - je nach Versicherer auch an den Heimatort - ab.
Als Kunde der ADAC Auslandskrankenversicherung ist der ADAC Ambulanz-Service rund um die Uhr für Sie da. Sie können die Hilfeleistungen direkt telefonisch anfordern.
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Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
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