Lufthansa: Piloten drohen mit Streik

Flugzeuge der Fluggesellschaft Lufthansa bleiben während eines Streiks auf dem Boden
Erscheinen die Lufthansa-Pilotinnen und -Piloten nicht zur Arbeit, bleiben die Flieger am Boden© imago images/Jörg Halisch

Die Piloten bei Lufthansa rüsten sich für einen möglichen Streik: Nach gescheiterten Verhandlungen um die Altersvorsorge hat bei der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit die Urabstimmung begonnen. Was Fluggäste jetzt wissen müssen.

  • Im Streikfall: Ausfälle und Verspätungen

  • Keine Warnstreiks während der Urabstimmung

  • Diese Rechte haben Reisende bei Streik

Bei Lufthansa könnte ein Streik der Pilotinnen und Piloten anstehen. Die Pilotengewerkschaft VC hat im Tarifkonflikt um die betriebliche Altersvorsorge die Gespräche mit der Fluglinie für gescheitert erklärt. Die Urabstimmung für einen Streik hat am Freitag, 12. September, begonnen und soll bis 30. September dauern.

Piloten-Streik bei Lufthansa in den Herbstferien?

Ob und wann es zu einer Arbeitsniederlegung bei der Lufthansa-Kernmarke kommt, steht noch nicht fest. Bis zum Abschluss der Urabstimmung sind keine Arbeitskampfmaßnahmen vorgesehen. Ob die Gewerkschaft unmittelbar nach Auszählung einen Streiktermin nennen wird, blieb zunächst offen. In der Vergangenheit hat die VC häufiger noch einmal der Gegenseite Gelegenheit gegeben, ein neues Angebot vorzulegen.

Nicht ausgeschlossen sind aber erste Streiks schon zum Auftakt der Herbstferien (Hessen, Sachsen, Thüringen) am 3. Oktober. Sollte gestreikt werden sind Ausfälle und Verspätungen programmiert.

Zuletzt hatte die VC im Jahr 2022 einen eintägigen Streik bei der Lufthansa-Kerngesellschaft organisiert.

Termin-Risiko für Fluggäste

Wer in nächster Zeit mit Lufthansa fliegen will, sollte regelmäßig seinen Flugstatus prüfen und die Kontaktdaten in seiner Buchung hinterlegen.

Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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Für die korrekte Berechnung ist die gesamte Flugstrecke wichtig. Bitte deshalb mit dem ersten Teil der Flugstrecke beginnen.

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Mit Material von dpa.