Camper in Griechenland: Strengere Regeln für Wohnmobile

Einfach mal an einem schönen Strand oder am Waldrand stehen bleiben – dieser Traum von Freiheit ist für Camper in Griechenland seit Januar 2025 Vergangenheit. Beim Wildcampen mit dem Wohnmobil drohen hohe Strafen.
Camper dürfen nicht mehr direkt an Stränden etc. parken
Es drohen Bußgelder bis 3000 Euro und sogar Haft
Neues Gesetz soll Natur und Altertümer schützen
Mit strikteren Regeln wollen die griechischen Behörden gegen das Wildcampen vorgehen. Und auch beim Parken sind für Camper in Griechenland einige Besonderheiten zu beachten.
Griechenland: Wo Wohnmobile jetzt nicht mehr stehen dürfen
Das Gesetz mit der Nummer 5170/2025 legt seit Januar 2025 fest, dass das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen bzw. Campieren mit Wohnwagen und Wohnmobilen an den folgenden Orten untersagt ist:
Archäologische Stätten
Küstenstreifen
Strände
Waldränder und Wälder
Griechenland: Bis zu 3000 Euro Geldstrafe für Camper
Die Bußgelder für Verstöße sind hoch: Pro Person können 300 Euro fällig werden. Wehrt sich der Camper gegen den Bußgeldbescheid oder sucht das Weite und geht der Fall vor Gericht, können bis zu 3000 Euro Geldstrafe und sogar bis zu drei Monate Haft drohen.
Das wilde Campen in Griechenland ist eigentlich schon seit sehr vielen Jahren verboten. Es wurde lediglich nicht genau kontrolliert und auch geduldet. Beanstandungen waren in den letzten Jahren nicht bekannt. Ebenso war es in Griechenland häufig Usus, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Privatgrundstück gegen eine kleine Gebühr das Abstellen auch von mehreren Wohnmobilen erlaubt haben. Dies ist ebenfalls seit Januar 2025 untersagt.
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Gesetz soll Umwelt und Altertümer schützen
Ziel der neuen Regelung soll sein, legal betriebene Campingplätze nicht zu beeinträchtigen, so das griechische Tourismusministerium. Das Gesetz sorge für öffentliche Hygiene und Sicherheit der Bürger und Besucher des Landes und verhindere die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der Umwelt und der Altertümer, so die Absicht des Gesetzes.
Das gilt beim Parken von Wohnmobilen
Seit dem 17.Juni 2025 gilt in Griechenland eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die – nach viel Aufregung unter Camperinnen und Campern in Griechenland für etwas Entspannung sorgen dürfte. Darin ist auch das Parken von Wohnmobilen geregelt. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit großen Wohnmobilen von mehr als 7,5 Metern Gesamtlänge nicht länger als 24 aufeinanderfolgende Stunden parken. Das bedeutet, dass kleinere Wohnmobile dort unbeschränkt parken dürfen (Art. 38 (6) StVO).
Außerorts ist das Halten und Parken nur an dafür vorgesehenen Plätzen oder auf den Seitenstreifen der Straße erlaubt. Falls Seitenstreifen fehlen, muss so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Fahrbahnachse gehalten oder geparkt werden. Das gilt natürlich nur, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Gut zu wissen: Diese Regelungen betreffen ausdrücklich nur das Parken von Wohnmobilen, nicht das (wilde) Campen.
Es dürfte nach einigem Hin und Her in Griechenland jetzt zumindest Rechtssicherheit bestehen, wo und wie lange Wohnmobile im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden dürfen. Es dürfte z.B. keine Probleme mehr geben, wenn Wohnmobile entsprechend dieser Vorschriften vor Tavernen, Supermärkten oder Geschäften geparkt werden. Es muss natürlich außerdem auf Verbotsschilder und Markierungen geachtet werden.
Mit Material von dpa.