Fernbus: Geld zurück bei Ausfall und Verspätung von Flixbus & Co

Flixbus & Co sind für viele eine Alternative zu Flugzeug und Bahn. Diese Rechte haben Reisende, wenn der Bus verspätet ist, der Koffer beschädigt oder die Busfahrt annulliert wird.
Tipps für eine entspannte Reise mit Flixbus & Co
Geld zurück, wenn der Bus ausfällt oder sich verspätet
Schlichtungsstelle hilft bei Streit mit dem Busunternehmen
Reisen mit dem Fernbus sind umweltfreundlich und günstig. ADAC Juristinnen und Juristen geben praktische Tipps für Reisende. Außerdem erklären sie, welche Rechte Fahrgäste haben und wie man sie durchsetzen kann.
Sieben Tipps für Fernbus-Reisende
Mit diesen Tipps gehen Sie entspannt mit dem Fernbus auf Reisen:
1. Preise vergleichen
Nicht alle Fernbus-Tickets sind günstig. Buchen Sie frühzeitig, dann stehen die Chancen für günstige Preise besser als bei kurzfristigen Buchungen. Unter der Woche reisen Sie meist billiger als am Wochenende. Bei größeren Entfernungen sollten Sie die Preise für eine Bahn- oder Flugverbindung vergleichen.
2. Sitzplatz reservieren
Sie haben Anspruch auf einen Sitzplatz. Einige Fernbus-Unternehmen bieten gegen Aufpreis eine Sitzplatzreservierung an.
3. Ticket ausdrucken
Sie können das Busticket auf dem Handy speichern. Drucken Sie das Ticket aber zur Sicherheit aus. Dann haben Sie das Ticket auch zur Hand, wenn der Handy-Akku leer ist.
4. Wenig Gepäck mitnehmen
Das Handgepäck ist kostenfrei. Für zusätzliches Gepäck verlangen viele Busunternehmen aber Gebühren. Fragen Sie schon bei der Buchung nach.
5. Gepäck kennzeichnen, Wertsachen innen mitnehmen
Nehmen Sie Ihre Wertsachen mit in den Innenraum. Kennzeichnen Sie außerdem Ihr Gepäck gut sichtbar mit einem Gepäckanhänger, um Verwechslungen zu vermeiden.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die meisten Busunternehmen die Haftung für gestohlenes Gepäck aus. Melden Sie einen Diebstahl trotzdem beim Busfahrer oder der Busfahrerin und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bei Streit mit dem Busunternehmen kann die Schlichtungsstelle vermitteln.
6. Stornieren und umbuchen
Die Regelungen zu Stornierung und Umbuchung sind je nach Anbieter unterschiedlich. Sie stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Busunternehmens. Fragen Sie vor der Buchung nach.
Achtung: Es gibt beim Kauf eines Bustickets kein generelles Widerrufsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Ticket vor Ort oder online gekauft haben. Überlegen Sie also vor der Buchung, ob Sie den Vertrag schließen möchten.
7. Bordservice
An Bord der meisten Busse gibt es Toiletten, Getränke und kleine Snacks. Zum Service-Angebot gehören oft auch Steckdosen und kostenfreies WLAN. Bei manchen Anbietern können Sie Tiere oder Fahrräder (meist gegen Aufpreis) mitnehmen.
Diese Rechte haben Fahrgäste
Information
Das Busunternehmen und der Betreiber des Busbahnhofs müssen die Fahrgäste von Fernbusreisen (Wegstrecke mindestens 250 Kilometer) mit Informationen versorgen:
Spätestens bei der Abfahrt müssen die Fahrgäste über ihre Rechte und die Kontaktdaten des Eisenbahn-Bundesamts informiert werden, zum Beispiel durch Aushänge am Busbahnhof oder Informationen im Internet.
Bei Verspätungen oder Annullierungen müssen betroffene Fahrgäste am Busbahnhof so schnell wie möglich (spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt) über die Lage und die voraussichtliche Abfahrtszeit informiert werden.
Bus überbucht, annulliert oder verspätet
Fährt der Bus am Busbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten los oder wird die Verbindung annulliert, muss das Busunternehmen den Fahrgästen folgende Alternativen anbieten:
Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls Rückfahrt zum ersten Abfahrtsort oder
Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen und ohne Aufpreis.
Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen: Bietet der Busunternehmer den Fahrgästen diese Möglichkeiten nicht an, können diejenigen, die eine Fahrpreiserstattung fordern, zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises verlangen.
Bei einer geplanten Fahrtdauer von mehr als drei Stunden muss das Busunternehmen zusätzlich kostenlos angemessene Hilfeleistungen erbringen, wenn die Fahrt annulliert wird oder sich die Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten verzögert. Das heißt: Es muss Mahlzeiten oder Getränke bereitstellen und falls nötig eine Übernachtung in einem Hotel organisieren. Das Busunternehmen kann die Übernachtungsdauer auf zwei Nächte begrenzen und die Kosten dafür auf 80 Euro pro Fahrgast und Nacht festlegen.
Ansprüche bei Unfall
Werden bei einem Busunfall Fahrgäste verletzt oder sogar getötet, richten sich die Ansprüche nach den deutschen Regelungen. Eine europaweit einheitliche Grundlage für Schadenersatzansprüche gibt es nicht.
Kommt es zu einem Unfall, muss der Busunternehmer den Fahrgästen medizinische Erste Hilfe bereitstellen und falls nötig für Verpflegung, Unterbringung, Kleidung und Beförderung sorgen. Er kann die Übernachtungsdauer auf zwei Nächte begrenzen und die Kosten dafür auf 80 Euro pro Fahrgast und Nacht festlegen.
Für die Haftung für Personen- und Sachschäden gilt Folgendes: Nach deutschem Recht haftet der Fahrzeughalter für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Auf ein Verschulden des Halters kommt es nicht an. Der Halter haftet aber nicht für höhere Gewalt.
Bei Personenschäden ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro beschränkt. Sind mehr als acht Fahrgäste verletzt worden, erhöht sich die Haftungsgrenze um einen Betrag von 600.000 Euro für jeden weiteren geschädigten Fahrgast.
Für Sachschäden (z.B. bei dem Unfall beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck) gibt es eine Haftungsgrenze von einer Million Euro. Der Busunternehmer darf die Haftung in seinen AGB auf einen Betrag von 1200 Euro beschränken. Bei Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen gibt es keine Haftungsbeschränkungen. Bei Verlust oder Beschädigung werden immer der Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten ersetzt.
Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen
Sie müssen sich zunächst an das Busunternehmen wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. So gehen Sie dabei richtig vor:
Bestätigung verlangen: Lassen Sie sich die Annullierung oder verspätete Abfahrt am Busbahnhof oder vom Busfahrer bzw. der Busfahrerin schriftlich bestätigen.
Nachweise aufheben: Notieren Sie sich den Sachverhalt. Heben Sie Ihre Tickets und andere relevante Dokumente zu Beweiszwecken auf.
Ansprüche anmelden: Wenden Sie sich innerhalb von drei Monaten schriftlich an das Busunternehmen. Bekommen Sie keine zufriedenstellende Reaktion, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle wenden.
Hilfe bei Streit
Lehnt das Busunternehmen Ihre Ansprüche ab oder reagiert es nicht innerhalb von 14 Tagen, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Das Recht, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bleibt durch die Schlichtung unberührt.
Schlichtungsstelle
Sie können sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden, wenn das Busunternehmen dort Mitglied ist. Hier finden Sie das Online-Beschwerdeformular für den Busverkehr.
Eisenbahn-Bundesamt
Wenn der Busunternehmer auf Ihre Beschwerde nicht reagiert, können Sie eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen. Ihre Beschwerde können Sie in einem Online-Beschwerdeformular vorbringen.