Wohnmobil: Welchen Führerschein braucht man?

Pärchen sitzt vor einem Wohnmobil und macht ein Selfie
Welchen Führerschein man benötigt, hängt von der zulässigen Gesamtmasse ab© iStock.com/GoodLifeStudio

Mit welchem Führerschein darf man ein Wohnmobil fahren? Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht. Alles Wissenswerte im Überblick.

  • Klasse B für Wohnmobile bis 3,5 t

  • Altführerschein-Inhaber genießen Bestandsschutz

  • Vorsicht im Ausland

Einen speziellen Führerschein für Wohnmobile gibt es nicht. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie jedes Modell fahren dürfen. Es kommt darauf, wann Sie Ihren Führerschein gemacht haben, welche Führerscheinklassen eingetragen sind, und wie hoch das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils ist.

Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) – auch zulässige Gesamtmasse (zGM) genannt – setzt sich folgendermaßen zusammen: Leergewicht des Fahrzeuges + maximale Zuladung. Oder anders gesagt: So viel darf Ihr Wohnmobil maximal wiegen, nachdem Sie es vollständig beladen haben, die Tanks aufgefüllt wurden und sämtliche Passagiere an Bord sind. Den entscheidenden Eintrag finden Sie unter F.2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Fahrtenschreiber für Wohnmobile

Derzeit wenden sich viele Mitglieder mit der Frage an den ADAC, ob sie für ihr Wohnmobil einen Fahrtenschreiber benötigen und Lenk- und Ruhezeiten beachten müssen.

Hierbei muss man unterscheiden: Wohnmobile oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 7,5 t benötigen keinen Fahrtenschreiber.

Wohnmobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder Gespanne über 7,5 t sind aufzeichnungspflichtig, wenn Sie hiermit (auch privat) Güter, wie z.B. Pferde oder das Auto, befördern.

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen

Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse B fahren. Wer die alte Klasse 3 hat, darf sich ebenfalls ans Steuer dieser Wohnmobile setzen.

Geplante Änderungen beim Führerschein

Derzeit wird die 4. Führerscheinrichtlinie überarbeitet. Im Rahmen dessen soll die Klasse B auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen erweitert werden.

Lesen Sie mehr zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren.

Wohnmobile bis 7,5 Tonnen

Seit der Einführung des Buchstabensystems im Jahr 1999 dürfen mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und mit bis zu 7,5 Tonnen benötigen Sie einen Führerschein

  • der Klasse 3 vor 1999 oder

  • der Klasse C1.

Inhaberinnen und Inhaber der alten Klasse 3 genießen Bestandsschutz und dürfen auch schwerere Wohnmobile bis 7,5 Tonnen bewegen. Seit 2017 ist der C1-Führerschein befristet. Nach fünf Jahren müssen für die Verlängerung eine ärztliche Bescheinigung sowie ein Sehtest vorgelegt werden.

Wer Wohnmobile über 7,5 Tonnen fahren möchte, benötigt die Klasse C oder die alte Führerscheinklasse 2.

Anhänger am Wohnmobil: Das gilt

Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil einen Anhänger über 750 Kilo ziehen möchten, benötigen Sie hierfür den jeweiligen Anhängerführerschein (z.B. die Klasse C1E). Eine Besonderheit gilt im Bereich der Klasse B: Hier darf bei schwereren Anhängern die Kombination aus Wohnmobil und Anhänger die Grenze von 3500 Kilo nicht überschreiten. Mehr dazu hier:

Kosten für den C1-Führerschein

Aufgrund der höheren Gesamtmasse ergeben sich einige Voraussetzungen für den Erwerb des C1-Führerscheins. Insgesamt ist hier mit Kosten von rund 3000 bis 4000 Euro zu rechnen. Die Posten im Einzelnen:

  • Führerscheinantrag: ca. 45 Euro

  • Ärztliches Gutachten + Sehtest: ca. 100 Euro

  • Theorieteil: 250 – 500 Euro

  • Theorieprüfung: ca. 25 Euro plus 20 Euro für Prüfgebühren

  • Unterlagen für den Unterricht: bis zu 80 Euro

  • Fahrstunden (Anzahl hängt vom Lernfortschritt ab): 60 – 100 Euro pro Stunde

  • Fünf Sonderfahrten: je 80 – 130 Euro

  • Praxisprüfung: 120 – 140 Euro plus 140 Euro Prüfgebühr

Achtung: Wer ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fährt, muss die entsprechenden Schilder beachten. Es gelten dann zum Beispiel das Lkw-Überholverbot und das Lkw-Durchfahrtsverbot.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Wohnmobil zu schwer

Wer ein Wohnmobil ohne die entsprechende Fahrberechtigung fährt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Für die benötigte Fahrerlaubnisklasse ist lediglich der Eintrag in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht das tatsächliche Gewicht.

Hat man das Wohnmobil schwerer beladen als zugelassen, droht ein Bußgeld wegen Überladung des Wohnmobils, allerdings kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wohnmobil-Führerschein im Ausland

Reisende, die im Ausland einen Camper mieten, sollten bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie darauf achten, dass das Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein auch gefahren werden darf. Reicht die eigene Fahrerlaubnis nicht aus, ist dies ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es drohen hohe Strafen, und im Schadensfall kann es zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.