Motorradführerschein: Das bedeuten die Klassen A, A1, A2 und AM

Wer Motorrad fahren will, kann zwischen verschiedenen Klassen wählen. Alle Infos auch im Video der ADAC Clubjuristen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

  • Mindestalter für AM deutschlandweit auf 15 herabgesetzt

  • Erwerb der Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein möglich

  • Der schnelle Weg zum Leichtkraftrad: Fahrerschulung mit B196

Nicht jedes Zweirad darf mit jedem Führerschein gefahren werden. Auch um den Führerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. So spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Die Klasse B kann mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitert werden. Außerdem können Sie die Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben.

Welche Motorradführerscheine gibt es?



A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

AM

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mofa

Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?



AM¹

16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre

A1

16 Jahre

A2

18 Jahre

A

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Mofa

15 Jahre

¹ Erfahren Sie mehr zur Herabsetzung des Mindestalters in Deutschland – AM mit 15

Was ist der Stufenführerschein?

Motorradfahrer fährt auf Strasse
Schritt für Schritt: Nach zwei Jahren kann man auf die nächste Stufe erweitern© iStock.com/jkitan

Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe der Klasse A2 oder A erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, benötigt man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, jedoch keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg können Sie die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung müssen zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolviert werden. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für die Klasse A beträgt 24 Jahre.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein immer "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängern und -anfängerinnen bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Beim späteren Erwerb der Pkw-Klasse B muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen werden.

Fahrberichte, Events, Tourentipps: Motorrad-Infos vom ADAC

Was gilt für Altführerschein-Inhaber?

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder. Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.

Was beinhaltet die neue Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Inhaber und Inhaberin des Pkw-Führerscheins können die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Fahrerschulung

Der Umfang der Fahrerschulung beträgt neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Der Motorradführerschein, ausgestellt ab dem 19.01.2013, ist 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer einen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, hat eine gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan und muss umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.