Personenbeförderungsschein: Wer ihn braucht, wie man ihn bekommt

Ob Taxifahrerin, Krankentransportfahrer oder Chauffeurin: Menschen, die geschäftsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen den Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein.
Mindestalter beträgt 21 Jahre
Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer
P-Schein kostet bis zu 300 Euro
Wer privat Auto fährt, kann problemlos weitere Menschen mitnehmen. Wer Personen allerdings im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit befördert, ist als Fahrer im Fahrgastbetrieb tätig und benötigt hierfür eine offizielle Erlaubnis: den Personenbeförderungsschein.
Wann man einen P-Schein benötigt
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte und deshalb einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bedarf.
Auf die Anzahl der mitfahrenden Personen kommt es hierfür nicht an, ebenso wenig, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Man braucht ihn zum Beispiel für folgende Fahrten:
Taxifahren
Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen
Pkw-Fahren im Linienverkehr
Fahren von Krankenwagen
Transport von Menschen mit Behinderung
Schülerinnen- und Schülerverkehr
Ausnahmen hiervon sind in der Freistellungs-Verordnung geregelt.
Achtung: Die Klasse D oder D1 (Busführerschein) ersetzt den Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht. Busfahrerinnen und Busfahrer benötigen daher zusätzlich immer den Personenbeförderungsschein. Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen allerdings keinen P-Schein.
Mindestalter und Führungszeugnis
Wer die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt: Das Mindestalter für die Beantragung eines P-Scheins liegt bei 21 Jahren (Ausnahme: Krankenwagen ab 19 Jahren). Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem ihre geistige und körperliche Eignung nachweisen und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Diese Dokumente und Unterlagen sind erforderlich
Personalausweis oder Reisepass
EU-Kartenführerschein
Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren
ärztliches Zeugnis
qualifiziertes ärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung
augenärztliches Gutachten
polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "0"
für Krankenwagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
für Taxis: Fachkundeprüfung
Taxischein: Der große P-Schein
Beim Taxischein spricht man auch vom großen Personenbeförderungsschein: Wer Taxi fahren möchte, braucht zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde. Hierbei kommt es auf Kenntnisse in Sachen Verkehrssicherheit und Unfallverhütung an. Der Nachweis über die Ortskenntnis ist durch den Einsatz von Navigationssystemen mittlerweile nicht mehr erforderlich.
Personenbeförderungsschein beantragen

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann den Personenbeförderungsschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort beantragen. Die Bearbeitung des Antrags dauert dann etwa vier bis sechs Wochen.
In dieser Zeit prüft die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem den Punktestand des Antragstellers beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Denn: Je mehr Punkte eine Bewerberin oder ein Bewerber hat, umso unwahrscheinlicher ist die Ausstellung des P-Scheins. Eine gesetzliche Höchstanzahl gibt es zwar nicht. Als Faustregel gilt aber, dass der Antrag ab fünf Punkten abgelehnt wird.
Gültigkeit: Verlängerung nach fünf Jahren
Hat die Behörde den Antrag bewilligt, stellt sie den P-Schein zunächst für fünf Jahre aus. Danach kann man ihn verlängern, muss aber noch einmal Sehtest und Führungszeugnis vorlegen. Die Behörde kann eine Verlängerung ablehnen, wenn zum Beispiel Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen.
Fahrerinnen und Fahrer ab 60 Jahren müssen zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen, um ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Wer den Personenbeförderungsschein nach fünf Jahren nicht verlängert, verliert die Erlaubnis.
Kosten für den P-Schein
Je nach Region und Verwaltungsaufwand müssen Antragsteller eine Reihe von Gebühren bezahlen. Beim Antrag fallen bereits zwischen 40 und 50 Euro an. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, die ärztlichen Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen zwischen 80 und 150 Euro. Hinzu kommen eventuell die Kosten für ein aktuelles Passfoto. Insgesamt kann der Personenbeförderungsschein bis zu 300 Euro teuer werden.
Ohne P-Schein droht Bußgeld
Wer Menschen ohne Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gewerblich mitnimmt, handelt verkehrsordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dieselbe Strafe droht, wenn der Halter eines Fahrzeugs zulässt, dass ein Fahrer den Wagen ohne gültigen P-Schein zur Personenbeförderung nutzt. Ein Fahrer, der den P-Schein nicht vorzeigen kann, muss mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen.
Text: Sandra Michel