Flüchtlinge: Führerschein umschreiben

Theoretischer Führerscheinunterricht
Wer seinen Führerschein nicht in Deutschland gemacht hat, kann ihn umschreiben lassen© ADAC/Markus Hannich

Der Führerschein ist für Flüchtlinge der Schlüssel zu einer unabhängigen Mobilität und oft Voraussetzung bei der Job-Vergabe. Was bei der Anerkennung und Umschreibung eines Führerscheins aus sogenannten Drittstaaten wie der Ukraine oder Syrien zu beachten ist.

  • Ukrainische Führerscheine werden ohne Umschreibung anerkannt

  • Bei Umschreibung ist meistens Theorie- und Praxisprüfung notwendig

  • Fahrerlaubnis aus Drittstaat gilt in Deutschland sechs Monate

Nicht-EU-Führerscheine gelten in Deutschland sechs Monate und müssen danach umgeschrieben werden. Für die Umschreibung von Führerscheinen aus den typischen Herkunftsländern Geflüchteter sind in der Regel beide Führerscheinprüfungen zu absolvieren.

Für Menschen aus der Ukraine gilt eine Sonderregel: Ihr Führerschein wird ohne Umschreibung anerkannt.

Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Führerscheine ukrainischer Flüchtlinge werden derzeit – das heißt für die Dauer Ihres Schutzstatus – in Deutschland und allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Es muss keine beglaubigte Übersetzung oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden. Dies gilt auch, wenn der ukrainische Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. Wer nach Ablauf des Schutzstatus langfristig in Deutschland wohnen möchte, muss den Führerschein bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen.

Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste geplant. Damit ist für Ukrainerinnen und Ukrainer bald der prüfungsfreie Umtausch ihrer Fahrerlaubnis möglich. Laut Entwurf können Ukrainische Berufskraftfahrende künftig darüber hinaus ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Außerdem soll die theoretische Führerscheinprüfung auch in Ukrainisch abgelegt werden können.

Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist allerdings noch nicht bekannt. Wir werden Sie zu gegebener Zeit hierüber informieren.

Dauerhafter Wohnsitz entscheidend

Flüchtlinge, die nur durchreisen und nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, dürfen ihre Fahrerlaubnis unbefristet nutzen. Auflagen und Beschränkungen im ausländischen Führerschein sind auch in Deutschland zu beachten. Da es sich bei den Führerscheinen um Dokumente aus Nicht-EU-Staaten handelt, braucht man zusätzlich eine Übersetzung, wenn der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.

Wohnsitz in Deutschland

Für Flüchtlinge, die einen Wohnsitz in Deutschland begründen, gilt der ausländische Führerschein für sechs Monate, danach erlischt die Berechtigung. Wer auch nach Ablauf der sechs Monate fahren möchte, muss den Führerschein in ein deutsches Dokument umschreiben lassen. Informationen zum Führerscheinumtausch aus Drittstaaten finden Sie hier.

Einen ordentlichen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt.

Für Menschen mit einem gültigen ukrainischen Führerschein gilt, dass sie erst nach Ablauf des Schutzstatus, wenn sie langfristig in Deutschland wohnen werden, ihren Führerschein in Deutschland umschreiben lassen müssen.

Mindestalter beachten

Wird das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse noch nicht erreicht, dann dürfen Fahrzeuge dieser Klasse nicht gefahren werden. Für Pkw der Klasse B liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Wer bereits mit 17 am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen möchte, kann bei der Führerscheinstelle den Umtausch in B17 beantragen.

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Übersetzung und Klassifizierung

Es muss eine Übersetzung des Führerscheins mitgeführt werden, wenn er nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Für die Umschreibung wird außerdem eine sogenannte Klassifizierung verlangt. Das bedeutet, es muss bestimmt werden, welche Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Lkw oder Motorräder) überhaupt gefahren werden dürfen. Auf dieser Basis kann dann der Führerschein in Deutschland umgeschrieben werden.

Theoretische und praktische Prüfung

Da mit den typischen Herkunftsländern von Flüchtlingen kein Anerkennungsabkommen besteht, ist für die Umschreibung der Führerscheine eine zusätzliche theoretische und praktische Prüfung erforderlich. 

Die theoretische Prüfung kann in den Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch absolviert werden. Die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch.