Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- und Überführungsfahrten

• Lesezeit: 3 Min.

Von Max Pliefke, Kristina Benecke

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Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probe- oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen

  • Sie gelten maximal für fünf volle Tage ab Zuteilung

  • Keine Zuteilung für Fahrzeuge im Ausland

Das Kennzeichen kann man für Probe- und Überführungsfahrten verwenden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.

Wie kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

  • Sie können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.

  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage plus den Tag der Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.

  • Das Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nur an einem Fahrzeug verwenden.

Wichtig: Ein Kurzzeitkennzeichen erhält man nur für ein Fahrzeug, das abgemeldet ist!

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen?

Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung. Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Welche Unterlagen sind nötig?

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für ein abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle erlaubt)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief [ggf. sind Kopien ausreichend]) und gegebenenfalls CoC-Papiere

  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

  • eventuell Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Darf man ohne gültige Hauptuntersuchung fahren?

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zu einer Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

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Mangel bei HU festgestellt: Was tun?

Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchführen.

Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, Italien, Dänemark und auch mit der Schweiz.

Hinweis der ADAC Juristen

Auch wenn es in einigen Ländern nach Kenntnis des ADAC keine Beanstandungen gab, besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. So gab es in den Benelux-Staaten und Frankreich es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Auch aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien wurden wiederholt Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gemeldet.

Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Was ist eine unzulässige Fernzulassung?

In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Auto überführen.

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