Coronavirus: Wann erhalte ich Leistungen für einen Reiserücktritt?
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus stornieren müssen, erhalten Sie Leistungen bei Reiserücktritt.
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Gründe für die Reiserücktrittsversicherung
ADAC Reiserücktrittsversicherung im Überblick
Sie können den finanziellen Schutz gegen Reiserücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen, wenn Sie Last Minute buchen, sogar bis 3 Tage nach der Buchung. Sie schließen einmalig ab und sind weltweit das ganze Jahr über versichert.
Tarif Basis ab 31,70 € | Tarif Exklusiv ab 39,90 € | Tarif Premium ab 63,30 € |
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Gegen hohe Stornokosten schützen
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Die Darstellung der Inhalte des Reiserücktritt ist verkürzt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Berechnen Sie Ihren Schutz gegen Reiserücktritt in 2 Minuten. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus stornieren müssen, erhalten Sie Leistungen bei Reiserücktritt.
Mehr InformationenSie können sich gegen einen Reiserücktritt auch dann noch versichern, wenn Sie bereits gebucht haben. In der Reiserücktrittsversicherung gilt in allen Tarifen eine Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt.
Buchen Sie Ihre Reise last minute (Reisebuchung und Reiseantritt < 14 Tage Differenz), haben Sie sogar die Möglichkeit, bis 3 Tage nach Buchung abzuschließen.
Versicherte Person = Sie selbst als Versicherungsnehmer im Einzelvertrag
Mitversicherte Personen = Personen, die auch Versicherungsschutz genießen, also Ihre Familie im Rahmen des Familienvertrages
(Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Ihre Kinder sowie die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag)
Risikopersonen = Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können und dadurch einen Versicherungsfall auslösen. Die Leistungserbringung erfolgt gegenüber dem Versicherungsnehmer.
1. Sie selbst als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Pflege-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten
3. bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Als Angehörige gelten die unter 1. und 2. genannten Personen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind sowie deren Angehörige, die unter Nr. 2 und Nr. 3 aufgezählt sind. Insgesamt können 8 von den genannten Personen mitreisen.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen Reiserücktritt berechnen, haben Sie die Reisepreisstufen (=Versicherungssummen) zwischen 1.000 - 20.000 € zur Auswahl. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, dann sollten Sie den höchsten Reisepreis als Versicherungssumme wählen.
Haben Sie den Reiserücktritt im Familienvertrag gewählt, um sich und Ihre Familie abzusichern, dann ist bei einer gemeinsamen Reise der Reisepreis aller versicherten Personen zusammen maßgebend für die Versicherungssumme. Wenn Sie getrennt verreisen, der höchste Reisepreis der mitversicherten Personen.
Eine Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis. Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz. Bitte wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Sie möchten den Schadenservice der ADAC Reiserücktrittsversicherung nutzen? So können Sie uns kontaktieren:
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