Einreise, Zoll und Aufenthalt in Mexiko
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass anerkannt. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Das Auswärtige Amt rät davon ab, mit einem Reisepass zu reisen, der bei einer Passbehörde als gestohlen gemeldet und später wiedergefunden wurde. Solche Papiere können zu Schwierigkeiten führen. Ebenso Papiere, die in einem schlechten Zustand sind.
Ein touristischer Aufenthalt bis maximal 180 Tagen ist ohne Visum erlaubt, jedoch besteht kein Anspruch auf die Gewährung dieses Zeitraumes. Bei der Einreise kann ein Nachweis über den Reisezweck verlangt werden (z.B. Rück- oder Weiterreisetickets, Unterkunftsnachweise, finanzielle Mittel). Der Einreisebeamte entscheidet u.a. anhand dieser Dokumente über die Aufenthaltsdauer und stempelt das Datum des letztmöglichen Aufenthaltstages in den Pass.
- Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt: Es ist keine Touristenkarte mehr erforderlich. Die E-Gates (automatisierte Grenzkontrolle) können von volljährigen Personen mit biometrischen Pässen benutzt werden. Für alle anderen stehen Einreiseschalter mit Grenzbeamten zur Verfügung.
- Einreise über Land-Grenzübergänge: Eine kostenpflichtige elektronische Touristenkarte (FMM) ist vor der Einreise auszufüllen und am Grenzübergang vozulegen. Der Grenzbeamte stempelt sie ab und trägt die Aufenthaltsdauer ein.
Elektronische TouristenkarteFür die häufigen Personenkontrollen im Land sollten Kopien des Personaldokuments sowie das Einreiseticket bzw. die Touristenkarte im Original ständig mitgeführt werden.
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Reisevollmachten zum DownloadGesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Mexiko keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Mexiko raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.
Ein Risiko, in Mexiko an Malaria zu erkranken, besteht grundsätzlich, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden der Provinzen Oxaca, Chiapas sowie der Halbinsel Yucatan auf. Archeologisch interessante Städten, Tourismuszentren am Meer und die größeren Städte sind malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. weniger als 1% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden.
Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise durchaus derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau oft gewährleistet, in ländlichen Gebieten eher in Ausnahmefällen. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Mexiko reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse. Medizinische Adressen bietet der ADAC seinen Mitgliedern auch über die kostenlose App ADAC-Auslandshelfer an.
reisemedinfo@adac.deErsatzausweise
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Express-Reisepass
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Die Bestimmungen finden sich im Link der Botschaft von Mexiko:
EinreisebestimmungenBei der Wiedereinreise in die EU aus Mexiko (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
- die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
- eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt).
Zollbestimmungen
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei bleiben (Alkohol und Tabak ab 18 Jahren): 10 Zigarettenschachteln, 25 Zigarren oder 200 g Tabak, 6 l Wein oder 3 Liter Spirituosen, eine angemessene Menge Eau de Toilette und Parfüm sowie Reisebedarf und Geschenke bis zu einem Gegenwert von 300 USD bei Einreise auf dem Landweg, 500 USD bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg.
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Ein Einfuhrverbot besteht für Lebensmittel, Drogen, Pflanzen und Tiere (gilt nicht für Hunde und Katzen) sowie für die daraus hergestellten Artikel.
Ein Ausverbot besteht für Gold (nicht Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke und Kakteen.
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