Mit dem Fahrzeug in Marokko

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Marokko beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Marokko für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Marokko?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Marokko?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Marokko?

Tempolimits

innerorts140-60
außerorts2100
Autobahnen2120

1 · je nach Beschilderung

2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h

innerorts140-60
außerorts2100
Autobahnen2120

1 · je nach Beschilderung

2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h

innerorts140-60
außerorts2100
Autobahnen2120

1 · je nach Beschilderung

2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h

innerorts140-60
Autobahnen2120
außerorts2100

1 · je nach Beschilderung

2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h

Fahrer, die den Führerschein weniger als ein Jahr besitzen, dürfen höchstens 90 km/h fahren. Beim Überholen von Militärkolonnen sind höchstens 30 km/h erlaubt.

Kraftstoffpreise

Diesel1,16 €/liter
Benzin1,32 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte. Treibstoff ist in der Westsahara billiger, weil dort keine Steuern auf Kraftstoffe anfallen.

Kraftstoff in Reservekanistern muss bei der Einreise verzollt werden.

Gelegentlich kann es zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung kommen.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1erlaubterlaubt
auf Privatgrund2erlaubterlaubt

1 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Führerschein und Kraftfahrzeug

Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.

Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Einige Kfz-Versicherer schließen ihren im Rahmen der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) gewährten Kfz-Haftpflichtschutz für bestimmte Staaten aus. An der Grenze muss dann eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Alle erforderlichen Erklärungen zur vorübergehenden Einfuhr des Fahrzeugs können unmittelbar bei den zuständigen Zollbeamten an Bord der Fährschiffe oder an den Grenzübergangsstellen abgewickelt werden.

Webseite der marokkanischen Zollbehörde (französisch) dort unter Particuliers > Étrangers en visite au Maroc > À votre arrivée au Maroc > Importation de vehicule

Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.

Carnet de Passage

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Fahren Sie defensiv. Auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen, bei Nachtfahrten mit unbeleuchtete Fahrzeuge, Sandverwehungen und Schlaglöcher.

Alle wichtigen Durchgangsstraßen sind asphaltiert, trotzdem kann deren Zustand abschnittsweise recht schlecht sein.

Sie beträgt 0,0.

Auch im Kreisverkehr gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, sofern nicht anders beschildert.

Auf engen Straßen müssen Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2 m oder länger als 7 m (einschließlich Anhänger) abbremsen und bei Bedarf anhalten, damit andere Fahrzeuge überholen oder passieren können.

Halteverbot auf einem Hügel, unter Viadukten und in Tunneln.

Parkverbot an rot-weiße Streifen am Fahrbahnrand.

Parkverbot innerhalb von 10 Metern vor einer Kreuzung (innerhalb des bebauten Bereichs beträgt dieser Abstand 5 m).

Behindertenparkplätze sind durch ein internationales Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Fahren Sie an Polizei- und Militärkontrollen langsam heran; halten Sie an bzw. fahren Sie nur auf Zeichen weiter.

Bei einem Unfall mit Personenschaden ist immer die Polizei zu rufen. Unterschreiben Sie ein Unfallprotokoll nicht ohne Übersetzung. Fordern Sie unbedingt den Unfallbericht bei der Polizei an oder lassen Sie sich wenigstens die Nummer des Polizeiberichts geben. Es kann ansonsten bei der Ausreise zu Problemen an der Grenze kommen (Verdacht auf Fahrerflucht).

Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschaden ist auch eine einverständliche Regelung möglich. Es wird empfohlen, eine Unfallanzeige auszufüllen. Das Formular (constat amiable d’accident) gibt es in Tabakgeschäften zu kaufen.

Ein Ausländer, der in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Vorfall dem Bureau Central Marocain des Sociétés d'Assurances melden.

Bureau Central Marocain des Sociétés d'Assurances

154 Blvd. d'Anfa

20050 Casablanca

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