Einreise nach England: Alle Infos für Reisende

Braucht man ein Visum oder einen Reisepass? Sind ein internationaler Führerschein und die Grüne Karte Pflicht? Was für Reisende wichtig ist.
Einreise nur noch mit Reisepass
Zusätzliche Dokumente für Autofahrende
Ansprüche bei Bahn- oder Flugverspätung
Großbritannien (GB) ist seit 2021 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Auswirkungen der Brexit für Reisende hat.
Einreise: Reisepass oder Personalausweis?
Für die Einreise nach Großbritannien benötigen Sie einen Reisepass. Dieser muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Der Personalausweis reicht nicht mehr aus. Bitte beachten Sie, dass einzelne Airlines bei den Reisedokumenten abweichende Bestimmungen haben können.
Alleinreisende Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Einreise Minderjähriger.
EU-Bürger brauchen für kurzzeitige Aufenthalte in GB (wie Urlaub, Messebesuch, Geschäftsreise) in der Regel kein Visum.
Erkundigen Sie sich aber vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Regelungen. Reisende müssen sich auf Kontrollen bei der Ein- und Ausreise einstellen. Das können Personen- und auch Zollkontrollen sein.
Großbritannien: Elektronische Genehmigung für Einreise ab April 2025
Reisende aus EU-Staaten brauchen für die Einreise nach Großbritannien ab 2. April 2025 zusätzlich zum Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Alle wichtigen Informationen für Einreise, Zoll und Aufenthalt in Großbritannien
Internationaler Führerschein
Der deutsche Führerschein wird während eines Urlaubs in GB anerkannt. Einen internationalen Führerschein braucht man nicht.
Grüne Versicherungskarte und D-Schild
Autofahrende müssen eine Grüne Versicherungskarte mit auf die Reise nach Großbritannien nehmen. Sie dient als Nachweis über den Versicherungsschutz und erleichtert im Schadenfall die Aufnahme der Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung das Vereinigte Königreich umfasst.
Da Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist, brauchen Reisende ein extra D-Schild auf dem Auto.
Auslandskrankenversicherung
Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten für eine medizinische Behandlung in Großbritannien erstattet werden. Ansonsten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Einreise mit Haustieren
Der EU-Heimtierausweis, mit dem man mit Hund oder Katze nach GB reisen darf, gilt weiter. Nehmen Sie am besten ca. vier Monate vor der Reise Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf, um die Bedingungen zu erfüllen. Das sind die Voraussetzungen für eine Reise mit Haustier.
Telefonieren mit dem Handy
Für Reisende mit deutschen Telefonkarten kann es im britischen Telefonnetz teuer werden. Viele Mobilfunk-Anbieter verzichten aber auf Roaminggebühren oder bieten Tarife an, die auch Nicht-EU-Staaten enthalten.
Bußgelder aus Großbritannien
Geblitzt in Großbritannien? Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner Ausland, um sich über die Bußgelder in Großbritannien zu informieren.
Alle Informationen zur Low Emission Zone und City-Maut in London
Reisen mit der Bahn
Wegen der Kontrollen im Zugverkehr durch den Kanaltunnel kann es zu Wartezeiten am Eurotunnel kommen.
Bei Verspätungen oder Zugausfall gelten die EU-Fahrgastrechte für Fahrten durch EU-Länder. Die EU-Fahrgastrechte wurden ins britische Recht übernommen, so dass Fahrgäste auch bei grenzüberschreitenden Fahrten und Zugreisen in Großbritannien Ansprüche haben.
Flug gestrichen oder verspätet
Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittland. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Passagierrechte zum Beispiel bei einer Verspätung. Sie gilt nur bei Flügen aus der EU nach GB und Flügen aus GB in die EU, die mit einer EU-Airline durchgeführt werden.
Auch bei Flügen aus GB mit Nicht-EU-Airlines oder bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten nach GB besteht ein hoher Schutz der Passagiere. Es kann aber Abweichungen zu den EU-Fluggastrechten geben, zum Beispiel bei der Höhe der Erstattung.