Auslandskrankenversicherung Langzeit: für längere Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten gut geschützt
ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit

Weltweiter Versicherungsschutz bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland. Für Reisen zwischen 2 - 24 Monate.

Als Neukunde bekommst du einen 10,- € Amazon-Gutschein als Dankeschön.

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Gute Gründe für die ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Weltweiter finanzieller Schutz auf Auslandsreisen zwischen 2 bis 24 Monate
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Kostenübernahme von Heilbehandlungen, ambulant, stationär und beim Zahnarzt

Tarife und Leistungen der ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit

Tarife im Überblick

Alter
Alter Unter 27 Jahren Unter 66 Jahren

Beitrag

Beitrag

ab 41,90 €

ab 57,50 €

Versicherungsdauer

Versicherungsdauer

2-24 Monate

2-24 Monate

Leistungen der ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit (Auszug) 

Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden, Arznei- und Heilmittel

Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.

Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommst du die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.

Kostenübernahme von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen

Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.

Wir übernehmen außerdem neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus für dich. Zusätzlich werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.

Erstattung von Behandlungskosten beim Zahnarzt

Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.

Krankenrücktransport

Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen dich entweder an deinen Wohnsitz in Deutschland oder in das deinem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.

Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.

Kostenrückerstattung bei einer Personenbergung

Wenn du im Urlaub krank wirst oder dich verletzt und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden musst, zahlen wir diese Kosten bis 15.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.

Überführung oder Bestattung im Todesfall

Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.

Medizinischer Informationsservice

Unsere Experten informieren dich bereits bei den Vorbereitungen der Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe deines Reiseziels.

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* Wichtiger Hinweis

Den digitalen Amazon-Gutschein gibt es einmalig als Neukunde der ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit im Rahmen der Kooperation mit der International School of Management. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit über den hier angegebenen Weg. Die Aktion gilt vom 01.04. - 31.08.

Die Widerrufsfrist für den Abschluss beträgt 14 Tage. Mit Widerruf deines Vertragsabschlusses erlischt auch der Anspruch auf den digitalen Amazon-Gutschein.

Möchtest du die ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit ohne Anspruch auf den Amazon-Gutschein abschließen, besuche uns unter www.adac.de/auslandskrankenschutz-langzeit.

Der Amazon-Gutschein wird dir innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen (also 6 Wochen nach Abschluss) an deine oben angegebene E-Mail-Adresse in digitaler Form zugesendet. Dafür benötigen wir deine valide E-Mail-Adresse. Trage diese oben in das dafür vorgesehene Feld ein, bestätige uns die Verwendung der E-Mail-Adresse für den Gutscheinversand und schließe die ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit über den Button "Abschließen und Gutschein sichern" ab. Die E-Mail-Adresse wird für den Versand des Gutscheins genutzt und anschließend gelöscht. Ein Zusenden des Gutscheins an deine Anschrift ist nicht möglich.

Unsere Datenschutzinformationen findest du unter www.adac.de/datenschutz/versicherungen.
Studenten sitzen vor dem Eifelturm

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Die ADAC Auslandskranken-Versicherung bietet weltweit finanziellen Schutz, wenn du im Ausland ambulant, stationär oder beim Zahnarzt behandelt werden musst. Inklusive Krankenrücktransport. Der Schutz gilt für Reisen bis zu 63 Tage. Als Student der International School of Management bekommst du als Neukunde auch hier einen 10,- € Amazon-Gutschein.

Mehr Informationen

Fragen und Antworten zur ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit

Wie lange ist die ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit gültig? 

Die ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit kann mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsvertrag muss spätestens einen Tag vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden, da der Vertrag frühestens um 0:00 Uhr am Tag nach Eingang des Antrags bei uns beginnt. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Der Beitrag ist vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu zahlen. Wird der Beitrag erst dann bezahlt, wenn du bereits verreist bist, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Solltest du zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informiere uns bitte umgehend. 

Vertragslaufzeit 
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu maximal 24 Monate verlängert werden. 

Vertragsende 
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Was ist, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern oder verkürzen möchte?

Verlängerung des Auslandsaufenthalts:
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden.
Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt für Personen unter 66 Jahren 24 Monate, unter 76 Jahren 12 Monate und über 76 Jahren 6 Monate.
Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung (Datum des Poststempels) der Anschlussversicherung eingetreten sind.

Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unter folgenden Voraussetzungen erstattet werden:
  • Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
  • Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
  • Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.
     
    Wichtig: Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.

Wann leistet die ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit und wann nicht? 

Bei Langzeitreisen erstatten wir die Kosten:

  • Wenn auf der Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird
  • Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
  • Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Wenn dich ein Angehöriger/eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
  • Wenn dein Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
  • Wenn dein Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil du dich aufgrund eines Versicherungsfalls nicht selbst um dein Haustier kümmern kannst
  • Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss

Bei Langzeitreisen leisten wir nicht:

  • Wenn dir aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
  • Wenn du wegen einer Heilbehandlung ins Ausland reist
  • Wenn du trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reist
  • Wenn du dich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
  • Wenn du Medikamente, Drogen oder Alkohol missbräuchlich verwendet hast und dies zu einer Erkrankung oder einer Verletzung führt

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Kranken(rück-)transport erfüllen?

Krankenrücktransport:
Wenn im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, den Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir dich per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. 

Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.

Wo bekomme ich eine spanische oder englische Versicherungsbestätigung?

Gerne können wir dir eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung Langzeit ausstellen.

Du kannst die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 / 7676 – 6632 (Mo-Fr von 07:00 – 19:00 Uhr Ortszeit)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 6346
  • per E-Mail an: service@adac.de

Teile uns hierzu bitte deine Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.

Was ist, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn du bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung bist, erstattet dir die Auslandskrankenversicherung Langzeit die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen solltest du vor Reiseantritt deinen behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.
Tipp Icon

Noch Fragen zur ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit?


Kontakt per Telefon

Service-Hotline für Beratung
+49 89 558 95 74 74
(Montag-Samstag, 8-20 Uhr)

Online

Detaillierte Informationen zur ADAC Auslandskranken-Versicherung Langzeit findest du auf folgender Seite:Zur Auslandskrankenversicherung Langzeit
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